Pflanzenschutzmittelrückstände (Pestizide) in medizinischem Cannabis
Apr. 2020. Medizinischer Cannabis ist seit März 2017 auch in Deutschland auf Rezept erhältlich, unterliegt hierbei aber den strengen Bestimmungen des Betäubungsmittelrechtes (BtMG). Als Arzneipflanze muss Cannabis besonderen Anforderungen an die Reinheit gerecht werden, so auch bezüglich der Rückstände von Pestiziden. Eurofins hat hier zwei neue Prüfspektren validiert und bietet Ihnen damit den kompletten Anforderungskatalog des Europäischen Arzneibuchs EP 2.8.13.
Strenge Vorschriften für Cannabis als Arzneipflanze
Gemäß Einheits-Übereinkommen von 1961 kontrolliert und steuert in Deutschland die Cannabisagentur den Anbau von medizinischem Cannabis. Bei in Deutschland verfügbarem Cannabis handelt sich deshalb um ein Arzneimittel. Dabei wird nur das Cannabis verwendet, das entsprechend der Vorgaben der „Guten Praxis für die Sammlung und den Anbau von Arzneipflanzen“ (Good Agricultural and Collection Practice, GACP) angebaut wurde, und den relevanten Leitlinien und Monografien, wie den Vorgaben der Monografie „Cannabisblüten“ des Deutschen Arzneibuchs (DAB), entspricht. Entsprechend ist zur Qualitätskontrolle eine Analytik der Cannabis-Produkte unter GMP notwendig.
Innerhalb der Europäischen Union sind die Anbau- und Verwendungsregeln unterschiedlich festgelegt und eine rechtliche Einordnung ist damit schwierig.
Allgemeine Verwendung von Cannabis
Auch abgesehen von der Verwendung als Arzneipflanze hat Cannabis eine historische Bedeutung. Von THC, dem eigentlichen psychoaktiven Wirkstoff befreit, befindet sich sogenannter Nutzhanf bereits seit Langem in Gebrauch. Hierzu zählen u. a. Hanföl, Hanfsamen oder die Blätter, die im Tee Verwendung finden. Verstärkt sind in letzter Zeit CBD-angereicherte Produkte wie z. B. CBD-(Hanf)öl auf dem Markt. Bei CBD handelt es sich um Cannabidiol, eine Schwestersubstanz zu THC, die ebenfalls aus Cannabis stammt, aber keine oder nur äußerst schwache psychoaktive Eigenschaften besitzt.
Eurofins Prüfspektren für medizinisches für Cannabis
Unabhängig davon, ob THC-frei oder THC-haltig, müssen alle Arten von Cannabis den Anforderungen an Pflanzenschutzmittelrückstände genügen. Aufgrund des erhöhten Anteils an Harzen in THC-haltigem Cannabis ist im Rahmen der Analysen ein höherer Aufwand für die Aufarbeitung und Aufreinigung notwendig. Um allen Anforderung an die Pestizidrückstände gemäß EP 2.8.13 gerecht zu werden, bietet Ihnen Eurofins zwei neue Prüfspektren für die Analyse von Cannabis an: jeweils mit und ohne Dithiocarbamate.
Haben Sie Fragen zu unserem Analyseangebot?
Wir verfügen über eine Zulassung nach §3 BtMG, die es uns ermöglicht, Cannabis-Proben zu empfangen, zu analysieren und für einen definierten Zeitraum zu lagern. Sollten Sie Interesse an dieser Analytik haben, nehmen Sie gerne im Vorfeld Kontakt zu unserem Experten für Rückstandsuntersuchung, Herrn Dr. Rainer Rickert auf, um insbesondere im Vorwege administrative Fragen zu klären.