Übergangsregelungen für Materialien mit Trinkwasserkontakt um zwei Jahre verlängert
16. November 2020 – Aufgrund der Corona-Pandemie sind Prüfungen von Produkten, die in Kontakt mit Trinkwasser stehen, schwer durchführbar oder gar nicht mehr möglich. Zu den betroffenen Produkten gehören beispielsweise Wasserhähne und Trinkwasserleitungen aus Kunststoff. Deshalb hat das Umweltbundesamt (UBA) die Übergangsfrist für solche Bewertungen verlängert. Hersteller solcher Produkte müssen eine Konformitätsbestätigung der hygienischen Eignung nachweisen. Durch die Verlängerung sollen die erforderlichen Prüfungen und Zertifizierungen auch in Zukunft rechtzeitig möglich sein.
Die Bewertungsgrundlage „Übergang von UBA-Leitlinien zur Bewertungsgrundlage für Kunststoffe und andere organische Materialien im Kontakt mit Trinkwasser (Übergangsregelung KTW-BWGL)“ soll verhindern, dass durch Materialien mit Trinkwasserkontakt unerwünschte Stoffe oder Keime in das Trinkwasser abgeben werden.
Unternehmer und andere Inhaber von Wasserversorgungsanlagen müssen sicherstellen, dass in Trinkwasseranlagen nur noch solche organischen Materialien verwendet werden, die den Anforderungen der UBA-Bewertungsgrundlage entsprechen. Ursprünglich sollte die Übergangsfrist am 21. März 2021 enden. Sie ist nun um zwei Jahre bis zum 21. März 2023 verlängert worden.
Der Nachweis, dass ein Produkt den Anforderungen der UBA-Bewertungsgrundlage entspricht, kann beispielsweise durch ein Zertifikat eines für den Trinkwasserbereich akkreditierten Zertifizierers erbracht werden.
Für Trinkwasserinstallationen dürfen nur solche Materialien verwendet werden, die in den Positivlisten des UBA als geeignet eingestuft sind. Die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung müssen zwingend eingehalten werden. Dafür sorgen die Trinkwasseruntersuchungen der Eurofins Umwelt. Wir beraten zur Optimierung und Funktionskontrolle von Wasseraufbereitungsanlagen, führen Probenahmen durch und schulen Mitarbeiter. Sprechen Sie uns an!