Wie geht es weiter mit asbesthaltigen Abfällen? Kommentare bis Ende Mai möglich
05.05.2022
- Stellungnahmen zur Überarbeitung der LAGA M 23 noch bis 30. Mai möglich
- Verschiedenste Regelwerke zur Erkundung und Entsorgung
Eurofins Umwelt-Labore untersuchen große Probenmengen an asbesthaltigen Abfällen von mehreren kg
Nach der neuen Ersatzbaustoffverordnung dürfen mineralische Abfälle mit geringen Asbestgehalt unterhalb 0,1 M% nicht dem Recycling zugeführt werden. Im Gegensatz dazu verlangt die LAGA M 23 „Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle“, dass in Sortier- und Abfallbehandlungsanlagen nur asbestfreies Material in die Wiederverwertung gelangt.
Deshalb muss die LAGA M 23 nun präzisieren, bis zu welchem Asbestgehalt mineralische Abfälle recycelt oder verwertet werden können. Der Entwurf der überarbeiteten LAGA M 23 „Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle“ kann noch bis zum 30. Mai 2022 kommentiert werden.
Nach dem Entwurf der LAGA M 23 können Materialien unterhalb von 0,01 M-% einer Recyclinganlage zugeführt werden. Eine Asbestfreiheit kann mit einer Untersuchung nach VDI 3876 „Messen von Asbest in Bau- und Abbruchabfällen sowie daraus gewonnenen Recyclingmaterialien - Probenaufbereitung und Analyse“ erfolgen.
Die Labore der Eurofins Umwelt Deutschland untersuchen asbesthaltige Abfälle nach VDI-Richtlinien sowie nach LAGA M 23. Sprechen Sie uns an.