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Verwendung von Chrom(VI) – Nicht verpassen: Stichtag 18. Juni

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19. April 2021 – Nach REACH-Verordnung müssen Verwender von Chromtrioxid (Chrom(VI)-oxid) mit einer Zulassungsgenehmigung nachweisen, dass sie den Stoff sicher handhaben und keine anderen Alternativen bestehen.

Stichtag für den Abschluss der ersten Messungen der Luft an Arbeitsplätzen ist der
18. Juni 2021.

Bis zum 18. Dezember 2021 sind die Daten an die Europäische Chemikalien Agentur (ECHA) zu übermitteln. Die Messungen sind jährlich zu wiederholen. Damit soll erreicht werden, dass die Belastung von Mitarbeitern und Umwelt minimiert wird.

Verbindungen mit Chrom(VI) gelten als gesundheitsgefährdend. Deshalb sind sie und weitere Chromverbindungen in der EU-REACH-Verordnung gelistet. Chrom(VI) findet in der Galvano- und Oberflächentechnik Anwendung und kommt zur Erhöhung des Korrosionsschutzes oder zur Erzeugung optisch ansprechender Oberflächen zum Einsatz.

Eurofins Umwelt führt die erforderlichen Gefahrstoffmessungen durch. Je nach Messbedingungen sind Bestimmungsgrenzen von bis zu 9 ng/m³ Luft erreichbar. Stationäre Messungen an Schwerpunkten sind ebenso machbar wie Messungen für eine Expositionsbeurteilung der Mitarbeiter.

Nutzen Sie unser Know-how in der Entwicklung von Messkonzepten sowie bei der Umsetzung der behördlichen Auflagen. Sprechen Sie uns an!