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Umweltministerium NRW empfiehlt Anwendung des PFAS-Leitfadens

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Probenahme Grundwasser

18.07.2022

  • PFAS-Fallzahlen in NRW steigen
  • PFAS-Leitfaden dient Behörden als Vollzugshilfe

Die Eurofins Umwelt-Labore untersuchen verschiedenste PFAS-Verbindungen

 

Das nordrhein-westfälische Umweltministerium (LANUV) empfiehlt jetzt Verwaltung und Behörden, den PFAS-Leitfaden der Bund-Länderarbeitsgemeinschaften Abfall, Bodenschutz und Wasser (LABO, LAGA, LAWA) anzuwenden, und zwar in diesen Bereichen:

  • Umlagerung (Verwertung) von Bodenmaterial
  • Deponierung von Bodenmaterial
  • Bodenschutzrechtliche Gefahrenbeurteilung
  • Bewertung von Grundwasser, Oberflächengewässer
  • Einleitung von Abwasser

Die Umweltministerkonferenz hatte dem Leitfaden „Empfehlungen für die bundeseinheitliche Bewertung von Boden- und Gewässerverunreinigungen sowie für die Entsorgung PFAS-haltigen Bodenmaterials“ zugestimmt – wir berichteten im Februar. Er dient als Hilfestellung, um PFAS-Verunreinigungen in Gewässern und Boden zu bewerten über weitergehende Maßnahmen zu entscheiden.

In den letzten Jahren wurden mehr und mehr Schadensfälle mit per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) bekannt. Weil PFAS in der Umwelt kaum abbaubar sind, können sie sich dort und auch im menschlichen Körper anreichern. Deshalb hat die EU inzwischen die Verwendung einiger PFAS wie PFOS und PFOA verboten.

Die Labore der Eurofins Umwelt-Gruppe führen routinemäßig Analysen auf verschiedene PFAS-Verbindungen in Boden und Grundwasser durch. Mit der TOP-Analytik (Total Oxidizable Precursor) quantifizieren wir PFAS-Vorläufersubstanzen in Eluaten und Wässern. Mit dem Summenparameter AOF (Adsorbierbares organisch gebundenes Fluor) finden wir bisher nicht identifizierbare organische Fluorverbindungen. Sprechen Sie uns an!

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