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TrinkwV: 5. Änderung entlastet kleine Versorger

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Wasserwelle

14.10.2021

  • Fünfte Änderung der TrinkwV ist in Kraft
  • Entlastung für b-Anlagen
  • Gesundheitsamt entscheidet über Untersuchungen

Eurofins Umwelt unterstützt Wasserversorger bei der verpflichtenden Trinkwasseruntersuchung

 

Bei der jetzt verabschiedeten fünften Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) gibt es nur eine geringfügige Ergänzung: Kleine dezentrale Wasserversorger erhalten einen flexibleren Überwachungsumfang. Das heißt, das zuständige Gesundheitsamt kann entscheiden, welche Untersuchungen in welchen Zeitabständen erfolgen müssen. Die Qualität des Trinkwassers muss dabei auf gleichbleibendem Niveau erhalten bleiben.

Ziel der Änderung ist, diese Wasserversorger (so genannte b-Anlagen) damit bürokratisch und finanziell zu entlasten. Zu den b-Anlagen gehören Wasserversorgungsanlagen einschließlich des zugehörigen Leitungsnetzes, aus denen pro Tag weniger als 10 m³ Trinkwasser entnommen werden.

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Ansprechpartner finden

Fünfte Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung