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Startschuss für die neue Trinkwasserverordnung verschoben?

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Glas mit Trinkwasser

19.12.2022

  • EU-Trinkwasserrichtlinie muss bis zum 12. Januar 2023 in deutsches Recht umgesetzt werden
  • Umsetzung erst im Frühjahr?

Eurofins Umwelt untersucht Trinkwasser nach den Vorgaben der jeweils aktuellen Trinkwasserverordnung

 

Am 12. Januar 2021 wurde die neue EU-Trinkwasserrichtlinie beschlossen. Mit einer Frist von zwei Jahren muss sie in nationales Recht umgesetzt sein. Das ist am 12. Januar 2023 der Fall. Das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft haben für die Umsetzung einen Referentenentwurf „Zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung“ erarbeitet. Er muss final durch den Bundesrat genehmigt werden. Dies ist in der letzten Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember jedoch nicht erfolgt.

Der Referentenentwurf für die Novellierung der Trinkwasserverordnung ist mit 73 Paragraphen wesentlich umfangreicher als die jetzige Verordnung mit 25 Paragraphen. Wichtige Neuerungen sind:

  • Verpflichtende Risikobewertung für alle Wasserversorger
  • Neue Anforderungen an Materialien mit Trinkwasserkontakt
  • Neue Parameter, wie Bisphenol A und PFAS
  • Verschärfte Grenzwerte bereits vorhandener Parameter wie Chrom, Arsen und Blei
  • Stilllegung von Bleirohrleitungen

Die nächste Plenarsitzung im Bundesrat findet am 10. Februar 2023 statt.

Unser Service als zugelassen Untersuchungsstelle für Trinkwasser umfasst alle wichtigen Leistungen, wie beispielsweise Beratung hinsichtlich der Untersuchungsanforderungen nach TrinkwV, akkreditierte Probenahme und Analytik, technische Bestandsaufnahme, individuelle Beratung sowie Gefährdungsanalysen nach VDI 6023. Sprechen Sie uns an.

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