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Schadstoffsteckbrief: Flammschutzmittel

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Schadstoffsteckbrief Flammschutzmittel

24.06.2024

  • Breite Anwendungsbereiche
  • Halogenhaltige Vertreter sind umwelt- und gesundheitsschädlich
  • Einsatz seit vielen Jahren gesetzlich geregelt

 

 

 

Was sind Flammschutzmittel?
Als Flammschutzmittel werden Stoffe bezeichnet, die die Entzündbarkeit von brennbaren Materialien herabsetzen und die Flammenbildung unterbinden. Sie schränken die Ausbreitung von Bränden ein oder verhindern sie.

Wo kommen Flammschutzmittel vor?
Flammschutzmittel finden als Hilfs- oder Zusatzstoffe in einer Vielzahl von Materialien, die potenzielle Zündquellen beherbergen, Anwendung. Die Anwendungsgebiete reichen von Konsumgütern bis hin zu Industrieerzeugnissen. Beispielsweise gelten bromierte Flammschutzmittel für verschiedene Kunststoffe als besonders gut geeignet und kostengünstig. Aber auch in Textilien, elektronischen Geräten, Schaumstoffen und bei der Wärmedämmung von Gebäuden werden bromierte Flammschutzmittel eingesetzt. Zu den prominentesten Vertretern zählen dabei polybromierte Diphenylether (PBDE), polybromierte Biphenyle (PBB), Hexabromcyclododekan (HBCD) und Tetrabrombisphenol A (TBBPA).

Was macht Flammschutzmittel so gefährlich?
Die halogenhaltigen Vertreter gelten als umwelt- und gesundheitsschädlich. Sie sind schädigend für das Nervensystem und werden mit Krebs in Verbindung gebracht. Zudem sind eine Reihe von Flammschutzmitteln persistent und bioakkumulativ. Dies resultiert in der Anreicherung in Lebewesen und in der Verbreitung über weite Entfernungen. Seit Jahren werden steigende Konzentrationen einiger Flammschutzmittel im Hausstaub, Blutserum und in der Muttermilch nachgewiesen.

Wer muss untersuchen? Gesetzliche Regelungen
Aufgrund ihrer gefährlichen Eigenschaften sind Flammschutzmittel zum Teil seit vielen Jahren gesetzlich geregelt. So gelten innerhalb der EU beispielsweise Verbote für die Herstellung und Verwendung von HBCD, PBB sowie aller technischen Mischungen von PBDE.

HBCD zählt mit der Verordnung 2016/460/EU in der EU bereits seit 2016 zu den persistenten organischen Schadstoffen (POPs). Für Abfälle, die POPs enthalten, muss nach der Verordnung POP-Verordnung ((EG) Nr. 850/2004) eine entsprechende Verwertung oder Beseitigung erfolgen, die für eine Zerstörung oder unumkehrbare Umwandelung der darin enthaltenen POPs sorgt. Der festgelegte Grenzwert beträgt dabei 1000 mg/kg.

Zur Kontrolle von Kontaminanten in Lebensmitteln sind in der Verordnung (EWG) Nr. 315/93 gemeinschaftliche Verfahren festgelegt worden. Eine Regelung von zulässigen Grenzwerten von PBDE, PBB, HBCD und TBBPA ist bislang jedoch nicht erfolgt.

Was untersuchen wir?
Zu den analytischen Dienstleistungen der Eurofins Umwelt-Gesellschaften zählen akkreditierte Routineuntersuchungen von PBDE, PBB, HBCD und TBBPA in einer Vielzahl von Matrizes. Das Spektrum reicht von Boden-, Wasser-, Luft-, Staub-, Pflanzen- bis hin zu Lebensmittelproben, um eine chemische und toxikologische Beurteilung von Flammschutzmitteln zu ermöglichen.

Die Analytik weiterer Verbindungen ist möglich. So zählt auch die Untersuchung von Chlorparaffinen zu unseren Dienstleistungen, welche als Weichmacher und Flammschutzmittel in Materialien wie Kunststoffen und Textilien eingesetzt werden, aber auch in der Lederproduktion und Metallverarbeitung Anwendung finden.

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