PFAS-Beschränkung: ECHA bewertet Schritt für Schritt
16.04.2024
- ECHA wertet Vorschlag aus
- Bewertung nach Sektoren
- Abschließende Bewertung kann Monate dauern
Fünf europäische Staaten haben 2023 einen Vorschlag bei der EU eingereicht, PFAS stark zu beschränken oder komplett zu verbieten. Nachdem zahlreiche Kommentare dazu eingegangen sind, stellt die EU-Chemikalienagentur (ECHA) nach deren Prüfung die nächsten Schritte vor.
Die Bewertung erfolgt gebündelt nach den betroffenen Sparten, die PFAS verwenden. Folgender Zeitplan ist vorgesehen:
- März:
» Verbrauchergemische, Kosmetik, Ski-Wachs
» Gefahreneigenschaften von PFAS
» Allgemeine Vorgehensweise
- Juni:
» Metallbeschichtung und Herstellung von Metallprodukten
» Zusätzliche Diskussionen zu Gefahreneigenschaften von PFAS
- September:
» Textilien, Polstermöbel, Leder, Bekleidung, Teppiche
» Nahrungsmittelkontaktmaterialien und Verpackungen
» Erdöl und Bergbau
Einige Bereiche, wie Bauprodukte oder Energie sind noch nicht benannt.
Überarbeitungen und Bewertungen werden in Sitzungen der Ausschüsse mit Behörden und weiteren Interessensvertreterinnen und -vertretern diskutiert. Parallel dazu aktualisieren die fünf nationalen Behörden, die die Beschränkung gefordert haben, ihren ursprünglichen Bericht. Dieser wird von den Ausschüssen bewertet und dient als Grundlage für die Stellungnahme der ECHA.
Bis ein abschließendes Dossier vorliegt kann es noch viele Monate dauern. Erst dann geht alles an die EU-Kommission, die ein Verbot vorschlagen könnte. Unternehmen, die PFAS für ihre Produkte nutzen, müssen sich eventuell darauf einstellen, dass diese Produkte in der EU nicht mehr hergestellt oder in Verkehr gebracht werden dürfen. Alle Dokumente und der aktuelle Stand des Verfahrens können auf der Website der ECHA eingesehen werden.
Die Labore unserer Eurofins Umwelt-Gruppe untersuchen Ihre Proben auf einzelne PFAS in Trinkwasser, Bodenmaterial und Grundwasser. PFAS-Vorläufersubstanzen können wir mit Hilfe der TOP-Analytik ermitteln. Für die Analyse von Papier und Pappe auf PFAS bietet sich der Summenparameter AOF an. Sprechen Sie uns an.
Europäische Chemikalienagentur (ECHA): Next steps for PFAS restriction proposal
PFAS-Seiten der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA)
Umweltbundesamt (UBA): PFAS-Beschränkung: ECHA gibt nächste Schritte bekannt