Novellierte DIN 19643: Was sind die wichtigsten Änderungen?
23.01.2024
- Neue Tabellen zur Bewertung von Legionellen und geänderte Bewertung chemisch-physikalischer Wasserparameter (Hygienehilfsparameter, Vorsorgewerte, technische Werte)
- Präzisierung zur Auslegung der Flockung und Festlegung der hygienischen Barriere
- Anpassung der manuellen Handmessungen und Erweiterungen der Filtermaterialien
- Konkretisierung der Beckenhydraulik (inkl. Färbeversuche)
Die Normenreihe DIN 19643 ist das zentrale Regelwerk für die Aufbereitung und Hygiene von Schwimm- und Badebeckenwasser. Sie legt die allgemein anerkannten Regeln der Technik für Planung, Bau, Betrieb und Überwachung öffentlicher Bäder fest. Im Jahr 2023 wurde die Normenreihe überarbeitet und eine novellierte Fassung veröffentlicht. Sie richtet sich an Bäder und ähnliche Einrichtungen in ausschließlich öffentlicher Nutzung.
Die Norm besteht aus fünf Teilen
- Anforderungen an Bau, Betrieb und Überwachung
- Festbett- und Anschwemmfiltration
- Verfahren mit Ozonung
- Ultrafiltration
- Ozon-Brom-Verfahren
Was sind die wichtigsten Änderungen?
Die Überprüfung und Bewertung für die Wasserqualität wurden in drei Bereiche eingeteilt:
- Aktionswerte: Freies Chlor, Redoxspannung und pH-Wert haben einen zeitnahen Handlungsbedarf. Die Unter- oder Überschreitung dieser Werte können einen hygienischen Mangel bedeuten und die Gesundheit gefährden.
- Vorsorgewerte: Gebundenes Chlor, Trihalogenmethane, Arsen, Bromat sowie die Summe aus Chlorit und Chlorat müssen in ihrer Entwicklung sorgfältig beobachtet und die Anforderung nicht längerfristig überschritten werden.
- Technische Werte: Trübung, Färbung, Klarheit, Säurekapazität, Aluminium, Eisen, Nitrat und Oxidierbarkeit haben keine unmittelbare hygienische oder gesundheitliche Bedeutung. Sie dienen zur Überprüfung der Aufbereitung
Legionellen
Die Bewertung von Legionellenbefunden wurde in Abhängigkeit von der Befundhöhe neu gegliedert. Für das Beckenwasser ist der vierstufige Maßnahmenplan erhalten geblieben. Inhaltliche Änderungen sind jedoch vorgenommen worden. So sieht man jetzt ein Nutzungsverbot des Beckens erst beim Überschreiten einer Legionellenkonzentration von mehr als 10.000 KBE/100 ml. Die Bewertung des Filtrats (Wasser nach der Aufbereitung vor der Desinfektionsmittelzugabe) und Maßnahmen bei Nachweis von Legionella spec. werden von einem dreistufigen System auf ein fünfstufiges System erweitert. Bereits bei einer sehr geringen Kontamination (2-10 KBE/100ml) sind vom Betreiber Maßnahmen zu ergreifen.
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