Neue Trinkwasserverordnung: Wer muss wann, was untersuchen?
24.07.2023
- TrinkwV in Deutschland in Kraft getreten
- Risikobasierter Trinkwasserschutz mit Qualitätskontrollen und Verantwortung im gesamten Prozess
- Viele neue Parameter und verschärfte Grenzwerte
Am 24. Juni 2023 ist die neue Trinkwasserverordnung in Kraft getreten. Sie setzt die europäische Trinkwasserrichtlinie in nationales Recht um und beschreibt:
- die Anforderungen an die Trinkwasserqualität,
- die Pflichten für Wasserversorger, Betreiber von Trinkwasserinstallationen und Überwachungsbehörden.
Basis der neuen Verordnung sind niedrigere Grenzwerte, neu zu untersuchende Stoffe sowie der risikobasierte Trinkwasserschutz
Diese Grenzwerte sind strenger*:
- Blei auf 0,005 mg/L (bisher 0,01 mg/L), gültig ab 12.01.2028
- Arsen auf 0,0040 mg/L (bisher 0,010 mg/L), gültig ab 12.01. 2036 (für neu in Betrieb genommene Wasserversorgungsanlagen ab 12.01.2028)
- Chrom 0,025 mg/L (bisher 0,05 mg/L), weitere Herabsenkung zum 12.01.2030 auf 0,0050 mg/L
- Maßnahmen, um die Legionellenbelastung zu verringern, müssen ab sofort nicht erst beim Überschreiten, sondern bereits beim Erreichen des technischen Maßnahmenwerts von 100 KBE/100 Milliliter Trinkwasser ergriffen werden.
Diese Parameter sind neu:
- Per- und Polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS):
- als Summe PFAS-20, Grenzwert 0,00010 mg/L (gültig ab 12.01.2026) und
- Summe PFAS-4, Grenzwert 0,000020 mg/L, gültig ab 12.01.2028 - Chlorit: Grenzwert 0,20 mg/L
- Chlorat: Grenzwert 0,070 mg/L
- Halogenessigsäuren (HAA-5): Grenzwert 0,060 mg/L, gültig ab 12. 01.2026
- Bisphenol A: Grenzwert 0,0025 mg/L, gültig ab 12.01.2024
- Microcystin-LR: Grenzwert 0,0010 mg/L Cyanobakterien-Toxin, Untersuchungspflicht nur bei Algenblüte in der Ressource, gültig ab 12.01.2026
- Indikatorparameter somatische Coliphagen: Referenzwert 50 PFU (plaquebildende Einheiten) pro 100 ml (Rohwasseruntersuchung Oberflächengewässer) Betriebsparameter Trübung bei Anwendung eines Filtrationsverfahrens
*Alle Werte ohne Datum gelten ab sofort.
Was ist risikobasierter Trinkwasserschutz?
Der risikobasierte Trinkwasserschutz beleuchtet die Trinkwasserqualität während des gesamten Prozesses und nicht nur das Endprodukt. Wasserversorger sind damit verpflichtet, frühzeitig potenzielle Risiken und Gefahren für die Wasserversorgung zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren. Dieser Ansatz basiert auf einer Risikoabschätzung der gesamten Wasserversorgungskette vom Brunnen bis zum Zapfhahn.
Weiterhin müssen alte Bleileitungen grundsätzlich bis zum 12. Januar 2026 ausgetauscht oder stillgelegt werden. Wenn Trinkwasserleitungen oder Teilstücke davon aus Blei vorhanden sind, besteht für Wasserversorgungs- oder Installationsunternehmen Meldepflicht an das Gesundheitsamt.
Alle geforderten Parameter untersuchen wir in unseren deutschlandweiten Trinkwasserlaboren nach den Vorgaben der neuen Verordnung. Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung. Sprechen Sie uns an!