Neue Richtlinie: Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen: Asbest – Erkundung und Bewertung
09.12.2021
- Die neue VDI-Richtline hilft bei der Erkundung und Bewertung von Asbestvorkommen
- Asbest ist immer noch in zahlreichen Gebäuden zum Teil „versteckt“ vorhanden
- Gefahr vor allem bei Sanierung, Renovierung und Rückbau
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Im September 2021 ist die VDI-Richtlinie 6202 Blatt 3 „Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen: Asbest – Erkundung und Bewertung“ erschienen. Sie regelt die Erkundung und den Standarduntersuchungsumfang potenzieller Asbestvorkommen in baulichen und technischen Anlagen. Bauherren, Sachverständigen, Planern und weiteren Baubeteiligten wird sie praxisnah erleichtern, transparente und nachvollziehbare Gutachten zu erstellen. Die VDI 6202 Blatt 3 hilft, die richtige Probenanzahl für unterschiedliche Materialien in Abhängigkeit von Fläche bzw. Länge zu entnehmen, um mit einer gegebenen Sicherheit Asbest im Gebäude zu identifizieren.
Bis Ende Oktober 1993 wurde Asbest bei der Herstellung verschiedenster Produkte und Materialien eingesetzt. Insbesondere bei Sanierungs-, Renovierungs- oder Rückbauprojekten besteht die Gefahr, den unsichtbaren Schadstoff versehentlich freizusetzen, wenn Asbest während der Erkundung nicht erkannt wurde. Hauptaugenmerk der Asbesterkundung lag in der Vergangenheit nämlich vor allem auf Asbestprodukten mit Massengehalten >1 %. Seit 2015 sind aber weitere Produkte wie Putze, Fliesenkleber und Spachtelmassen in den Fokus gerückt, die vorher aufgrund der niedrigen Konzentration keine Beachtung gefunden haben.
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