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Mantelverordnung tritt am 1. August 2023 in Kraft

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Abriss02

04.08.2021

  • ErsatzbaustoffVO als Teil der MantelVO tritt am 1. August 2023 in Kraft
  • Bau- und Abbruchabfälle sind der größte Abfallstrom in Deutschland
  • Mit mehr Recycling Schutz von Boden und Grundwasser optimieren

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Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist es offiziell: Erstmalig wird es mit der so genannten Mantelverordnung bundeseinheitliche, rechtsverbindliche Regelungen für Herstellung und Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe und für Verwertung von Materialien in Verfüllungen, Abgrabungen und Tagebauen sowie von Schadstoffgrenzwerten geben. Zweck ist mit einer möglichst hohen Recyclingquote den Schutz von Boden und Grundwasser zu optimieren. Mit den Länderöffnungsklauseln bleibt es den Bundesländern allerdings weiter möglich, abweichende Regelungen zu erlassen.

Die Mantelverordnung beinhaltet mehrere aufeinander abgestimmte Verordnungen. Dazu gehören:

  • Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung
  • Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung
  • Änderung von Deponie- und Gewerbeabfallverordnung

Ersatzbaustoffe sind mineralische Baustoffe, die als Abfall oder als Nebenprodukt in Aufbereitungsanlagen hergestellt werden, oder bei Baumaßnahmen anfallen und direkt oder nach Aufbereitung in technische Bauwerke einsetzbar sind. Das können beispielsweise Bauschutt, Gleisschotter oder Schlacken sein.

Erfahren Sie mehr über die Änderungen, die sich durch die Mantwelverordnung ergeben:

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Ob Untersuchungen nach LAGA, Deponieverordnung, Bundes-Bodenschutzgesetz, länderspezifische Regelungen oder Altlastenverordnung sowie zukünftig nach der neuen Ersatzbaustoffverordnung: Nutzen Sie unsere akkreditierte Probenahme und Analytik, um die aus den Verordnungen resultierenden Vorgaben einzuhalten. Sprechen Sie uns an!

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Mantelverordnung: Wichtigste Änderungen

Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung