Mantelverordnung im Labor – Herausforderung angenommen
18.09.2023
- Mantelverordnung ist in Kraft
- Neue Methoden im Labor sind etabliert
- Kompetenzzentrum Säuleneluate wurde eingerichtet
Nach über 15 Jahren Diskussion ist die Mantelverordnung am 01. August 2023 in Kraft getreten. Das bedeutet:
- Einführung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) für mineralische Abfälle und Produkte
- Novelle der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
- Änderung von Deponie- (DepV) und Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
Rückblickend
Die Eurofins-Labore arbeiten seit zwei Jahren an der Umsetzung der verschiedenen Verordnungen. In dieser Zeit haben wir
- neue Methoden etabliert,
- die Probenvorbereitung angepasst,
- Säulen für Säulenversuche angeschafft, aufgebaut und validiert,
- EDV- Systeme für Summenberechnungen umgestellt,
- neue Elutionsvorschriften eingeführt,
- Grenzwertlisten aktualisiert und hinterlegt sowie
- Mailings und Webinare zur Information unserer Kunden durchgeführt.
Im Jetzt
Aufgrund verschiedener Genehmigungssituationen bei den Entsorgungsanlagen in den verschiedenen Bundesländern, Kreisen und Kommunen gibt es hohen Abstimmungsbedarf. Unterschiedliche Fußnoten in Gesetzen führen bei Grenzwertvergleichen zu einem weiten Interpretationsspielraum. Für Untersuchungen gelten zum gegenwärtigen Zeitpunkt oft noch längere Bearbeitungszeiten. Die notwendigen Materialmengen für 2:1-Eluate sind erheblich gestiegen. Aufgrund der aufwändigen Probenvorbereitung sind bisher noch nicht alle Expresslinien verfügbar.
Vorausschauend
Diesen Herausforderungen haben wir uns gestellt und die Personalkapazität in der Probenvorbereitung um 40 % erhöht. Für den gesteigerten Platzbedarf der 2:1- und Säuleneluate haben wir die Laborfläche deutlich vergrößert und ein spezielles Kompetenzzentrum geschaffen. Mit den neuen Kombipaketen aus EBV, LAGA und DepV können wir alle Deklarationsanfragen klären. Sprechen Sie uns an.