Luftqualität: WHO senkt Richtwerte deutlich ab
16.11.2021
- Basis für gesetzliche Grenzwerte
- Letzte Aktualisierung vor 15 Jahren
- Umsetzung erst in einigen Jahren
Eurofins Umwelt misst Emissionen und Immissionen und untersucht die Luftqualität in Innenräumen
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat aktualisierte Leitlinien mit neuen Richtwerten zu verschiedenen Luftschadstoffen veröffentlicht. Die Werte sind zum Teil deutlich abgesenkt. Reduziert werden sollen vor allem Stickstoffdioxid und Feinstaub.
Die nach über 15 Jahren aktualisierten Luftqualitätsleitlinien berücksichtigen die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den gesundheitlichen Wirkungen von
- Feinstaub (Particulate Matter, PM2,5 und PM10)
- Stickstoffdioxid (NO2)
- Ozon (O3)
- Schwefeldioxid (SO2) und
- Kohlenstoffmonoxid (CO)
Luftschadstoff | WHO 2005 | WHO 2010 | EU-Grenzwert |
Stickstoffdioxid | 40 µg/m³ | 10 µg/m³ | 40 µg/m³ |
PM2,5 | 10 µg/m³ | 5 µg/m³ | 25 µg/m³ |
PM10 | 20 µg/m³ | 15 µg/m³ | 40 µg/m³ |
Quelle:www.tagesschau.de |
Die Leitlinien sind Empfehlungen und dienen als Basis für die Überarbeitung der EU-Grenzwerte. Laut Bundesumweltministerium ist der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission für das zweite Halbjahr 2022 angekündigt. Mit dem Inkrafttreten der Richtlinie ist nicht vor 2024/25 zu rechnen, wobei dann wahrscheinlich erst einmal Übergangsfristen gelten, bis tatsächlich neue Grenzwerte verbindlich sind.
In Deutschland dient die TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) als Grundlage für die Genehmigung von technischen Anlagen. Sie regelt, dass Anlagen nach Stand der Technik (beste verfügbare Technik, BVT) ausgestattet sind, sodass die Grenzwerte für Luftschadstoffe eingehalten werden. Sie ist aktualisiert und wird in Deutschland am 1. Dezember 2021 in Kraft treten.
Die zur Eurofins-Gruppe gehörende ANECO Institut für Umweltschutz GmbH & Co. misst Emissionen und Immissionen und kalibriert Anlagen nach den gesetzlichen Regelungen. Sprechen Sie uns an!