KlärschlammVO: Wie viel Phosphor lässt sich zurückgewinnen?
27.03.2023
- 65 % Phosphor können zurückgewonnen werden
- Verfahren zur Phosphatbestimmung liefern sehr unterschiedliche Ergebnisse
- Der Phosphorgehalt schwankt und sollte regelmäßig untersucht werden
Die Experten der Eurofins Umwelt-Gruppe beproben und analysieren Klärschlamm und Klärgas
Das Umweltbundesamt hat in einer Studie ermittelt, in welchem Maße Nährstoffe aus Klärschlamm zurückgewonnen werden können. Mit der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) aus dem Jahr 2017 stellte sich diese Frage besonders zum Phosphatrecycling. Denn für die Düngerproduktion sollen möglichst alle in Abwässern enthaltenen Nährstoffe zurückgewonnen werden. Eine direkte Ausbringung auf Böden in der Landwirtschaft wird sukzessive verboten. Die jetzt erschienene Studie gibt auch Hinweise zu analytischen Methoden und Untersuchungsintervallen für die Klärschlammuntersuchung.
Einige wichtige Kernbotschaften:
- Die Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm wird im Kontext der AbfKlärV durch die Vorgaben der novellierten AbfKlärV absehbar zunehmen, ausgehend von etwa 20 % im Jahr 2016 auf zukünftig über 65 % (ab 2029). Daraus könnten 38 % des in Deutschland für Mineraldünger benötigten Phosphors gedeckt werden.
- Die potenziellen Nährstoffverluste von Stickstoff, Magnesium, Calcium und Kalium durch künftige Ausbringungsverbote liegen im unteren einstelligen Prozentbereich, denn deren Anteile in kommunalen Klärschlämmen sind gering.
- Die in der Klärschlammverordnung genannten Verfahren zur Phosphorbestimmung liefern signifikant unterschiedliche Ergebnisse. Dies wurde an 15 Klärschlämmen untersucht. Eine Normierung der Ergebnisse auf den Probenmittelwert liefert eine Streuung über alle Verfahren und Klärschlämme von ± 15 %.
- Ausgenommen von der Phosphor-Rückgewinnungspflicht sind Abwasserbehandlungsanlagen, deren Klärschlamm weniger als 20 Gramm Phosphor pro Kilogramm Trockenmasse (TM) enthält. Jahreszeitliche Schwankungen des Phosphorgehaltes im Klärschlamm erschweren deren Bestimmung. Deshalb wird eine ein- oder zweimalige Messung des Phosphorgehalts nicht ausreichen, um eine rechtssichere Unterschreitung der Rückgewinnungsgrenze im Klärschlamm festzustellen. Das UBA empfiehlt Abwasserbehandlungsanlagen, die aufgrund niedriger Phosphorgehalte eine Ausnahme von der Rückgewinnungspflicht anstreben, ein Jahr lang Klärschlammmonatsproben untersuchen lassen – danach stickpunktartige Wiederholungen.
Nutzen Sie unsere akkreditierte Probenahme und Analytik zur Bestimmung der Nährstoffgehalte des Klärschlamms. Sprechen Sie uns an.