Ersatzbaustoffverordnung tritt in Kraft, aber….
24.07.2023
- Mineralische Ersatzbaustoffe: Abfall oder Produkt?
- Güteüberwachung mit mindestens zwei Untersuchungsstellen
- Regelungen zur Probenahme sollen angepasst werden
Schon vor Inkrafttreten der Mantelverordnung inklusive Ersatzbaustoffverordnung (EBV) am 1. August dieses Jahres hat die Bundesregierung Änderungen an der EBV beschlossen.
Hier die wichtigsten Neuerungen:
- Ende der Abfalleigenschaften
Eine eigenständige Verordnung soll zukünftig regeln, nach welchen Kriterien bestimmte mineralische Ersatzbaustoffe ihren Status als Abfall verlieren und stattdessen als Produkt eingeordnet werden.
- Konkretisierung der Güteüberwachungsgemeinschaften
» Einer Güteüberwachungsgemeinschaft müssen mindestens zwei Überwachungs- und Untersuchungsstellen angehören.
» Prüfung der Anerkennung von Güteüberwachungsgesellschaften alle 5 Jahre.
- Brechanlagen
Der erneute Eignungsnachweis beim Ortswechsel ist weiterhin in Diskussion und sollte mit der zuständigen Behörde abgestimmt werden.
- Einbaubereiche und Gemische
Die Verwendung von bestimmten Ersatzbaustoffen ist für bestimmte Einbaubereiche ausgeschlossen. Für Gemische muss der Anwendungsbereich konkretisiert werden.
- Eluatnormen
In der EBV werden die Säuleneluate nach DIN 19528:2009-01 und das Schütteleluat nach DIN 19529:2015-12 verwendet. Ob im Rahmen der BBodSchV und in den Fachmodulen die neuen Ausgabestände der Eluatnormen verwendet werden, befindet sich noch in Klärung.
- Probenahme
Die Regelungen zur Probenahme von Bodenmaterial und Baggergut, welches keiner Aufbereitung bedarf, sind nicht eindeutig bzw. sachgerecht und sollen angepasst werden.
Die Eurofins Umwelt-Labore geben Gewissheit bei der Überwachung mineralischer Abfälle. Wir bieten die notwendigen Analysen nach den geltenden Vorschriften und passen unsere Methoden bis zum Inkrafttreten der Mantelverordnung im August 2023 Methoden laufend an. Sprechen Sie uns an.