Bundesrat stimmt Mantelverordnung zu
20. November 2020 – Die so genannte Mantelverordnung beinhaltet mehrere aufeinander abgestimmte Verordnungen plus die neue Ersatzbaustoffverordnung, die länderspezifische Regelungen für mineralische Abfälle ablösen. Am 06. November 2020 hat der Bundesrat die Verordnung nach umfassenden und detaillierten Änderungen genehmigt. Bundesregierung und Bundestag müssen noch zustimmen. Sobald die vom Bundesrat geforderten Änderungen umgesetzt werden, kann sie in Kraft treten.
Zwei wesentliche Ziele der neuen Regelungen sind:
- Bestmögliche Verwertung von mineralischen Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG).
- Die Anforderungen an die nachhaltige Sicherung und Wiederherstellung der Bodenfunktionen zu bestimmen bzw. an den gegenwärtigen Erkenntnisstand anzupassen.
Die Mantelverordnung beinhaltet die Einführung der Ersatzbaustoffverordnung, die Neufassung der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung sowie Änderungen in der Deponie- und Gewerbeabfallverordnung.
Im Bereich der Ersatzbaustoffverordnung werden bundeseinheitliche Grenzwerte für den in Deutschland größten Stoffstrom - mineralische Abfälle - festgelegt. Somit werden die beiden Verwertungswege für mineralische Abfälle - das Recycling und deren Einbau in technische Bauwerke und die stoffliche Verwertung in Form der Verfüllung von Abgrabungen und Tagebauen - bundeseinheitlich geregelt. Die Umsetzung der Ersatzbaustoffverordnung dient hierbei dem Ressourcenschutz und ist ein wichtiger Baustein bei der Erreichung der Klimaziele 2030.
Bei der Neufassung der Bundesbodenschutzverordnung ist der Bundesrat nicht allen Empfehlungen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) gefolgt. Deshalb kann es auch hier durch Bundesregierung und Bundestag noch zu kleineren Änderungen kommen. Die DepV ist bereits im Juni 2020 zum wiederholten Mal geändert worden.
Sobald die Verordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist, wird sie zwei Jahre später in Kraft treten.
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