Asbest am Arbeitsplatz: EU senkt Grenzwerte
13.12.2023
- Grenzwert für Asbestexposition wird um das Zehnfache verringert
- Moderne Technologie zum Erkennen dünner Fasern
- Erkundungs- /Informationspflicht, Ausrüstung und Schulungen
Obwohl Asbest in der EU schon seit 2005 verboten ist, sterben in Europa immer noch mehr als 70.000 Menschen/Jahr daran. Grund ist, dass der Schadstoff immer noch in vielen Gebäuden verbaut ist und die krebserregenden Fasern bei Renovierungs- und Abbrucharbeiten freigesetzt werden.
Deshalb hat das EU-Parlament jetzt eine Richtlinie angenommen, die Arbeitnehmende beim Umgang mit Asbest besser schützen soll. Sie besteht im Wesentlichen aus diesen Punkten:
- Der Grenzwert für die Asbestexposition am Arbeitsplatz sinkt deutlich. Er wird um den Faktor 10 – von 100.000 Fasern/m³ auf 10.000 Fasern/m³ – ohne Übergangsfrist abgesenkt.
- Nach einer Übergangsfrist von höchstens sechs Jahren müssen alle Mitgliedstaaten die Elektronenmikroskopie für die Asbestmessung nutzen. Damit können auch dünne Asbestfasern entdeckt werden. Die Mitgliedstaaten haben dann zwei Optionen:
» Sie messen auch dünne Asbestfasern – in dem Fall bleibt der Expositionshöchstwert bei 10.000 Fasern/m3 oder
» Sie messen keine dünnen Asbestfasern – in dem Fall verringert sich der Expositionshöchstwert auf 2.000 Fasern/m3. - Es wird eine Vorgabe geben, nach der Arbeitgeber Schritte unternehmen müssen, um Materialien zu ermitteln, die möglicherweise Asbest enthalten könnten – bevor mit Abbruch- oder Instandhaltungsarbeiten begonnen wird (an Gebäuden mit Errichtungsdatum vor Inkrafttreten des nationalen Asbestverbotes). Dies entspricht sozusagen der Erkundungs- bzw. Informationspflicht in dem Entwurf der GefStoffV.
- Auch die Ausrüstung beim Umgang mit Asbest soll verbessert werden. Neben besonderer Schutzkleidung und Atemschutzgeräten wird es ein Dekontaminationsverfahren für die Kleidung geben. Zudem sollen die Schulungen zum Umgang mit Asbest verbessert werden.
Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgt über Gesetzesänderungen wie bei der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie über Änderungen an den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (bspw. der TRGS 519) in der die entsprechenden Verbote, Übergangsfristen und Verwendungszeiträume sowie die Anforderungen an technische Erkundungen (Probenahme und Analytik / Aussagesicherheit) formuliert werden. Mit der Verabschiedung der GefStoffV in Deutschland wird im April 2024 gerechnet.
Mit dem Einsatz neuester Rasterelektronenmikroskope setzen die Asbestlabore von Eurofins die Forderungen der EU-Richtlinie schon seit langem um. Wir begleiten Ihre Asbestuntersuchung von der Probenahme bis zum Prüfbericht. Erhalten Sie Gewissheit, ob Ihre Proben Asbest enthalten und ob weiterer Handlungsbedarf nötig ist. Sprechen Sie uns an.