Alles heiße Luft? Bitumendämpfe und Aerosole im Straßenbau messen
16. Februar 2021 – Straßenbauer atmen beim Einbau von Asphalt Dämpfe und Aerosole aus heißem Bitumen ein. Der Arbeitsplatzgrenzwert ist in der TRGS 900 (Technischen Regel für Gefahrstoffe) mit 1,5 mg/m³ bezogen auf Bitumenkondensat-Standard festgeschrieben.
Der Grenzwert gilt für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen bei der Heißverarbeitung von Destillations-und Air-Rectified-Bitumen. Für Walz- und Gussasphalt sowie Bitumenbahnen gilt eine Übergangsregelung für fünf Jahre, in denen die Expositionen auf den Baustellen auf den neuen Grenzwert reduziert werden müssen.
Zum Schutz der Mitarbeiter vor potenziell gesundheitsschädlichen Stoffen, die bei der Herstellung und Verarbeitung von Bitumen entstehen, muss der festgelegte Arbeitsplatzgrenzwert unbedingt eingehalten werden. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, diese Ermittlung und Überwachung vorzunehmen.
Die Gefahrstoffmessstellen der Eurofins Umwelt-Gruppe sind nach §7 der GefStoffV akkreditiert und bieten Expositionsmessungen gemäß TRGS 402 beim Einbau von Asphaltmischgut an. In der TRGS ist beschrieben, wie die inhalative Exposition ermittelt und beurteilt werden muss. Wir messen und bewerten die individuelle Exposition der Beschäftigten. Zur Einhaltung des reduzierten „Bitumen-Grenzwertes“ zeigen wir die Belastungen in den verschiedenen Tätigkeiten auf.
Gerne beraten wir Sie telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch. Weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen im Bereich der Gefahrstoffmessungen finden Sie auf unserer Website.