Abwasseranalysen auf SARS-CoV-2: Mit Sequenzierung unbekannte und potenziell gefährliche Varianten entdecken
23.08.2022
- Wird das Abwassermonitoring Teil des Infektionsschutzgesetzes?
- Unabhängig von Humantests gibt es Hinweise auf Trends in der Infektionsdynamik, da auch die Dunkelziffer erfasst wird
- Durch Sequenzierungen lassen sich zudem Aussagen zu (neuen) Virusvarianten treffen
Eurofins Umwelt Institut Jäger in Tübingen testet Abwasser auf SARS-CoV-2 und Virusvarianten
Planungen des Bundesgesundheitsministeriums gehen dahin, die Abwasseruntersuchungen auf SARS-CoV-2 auszuweiten, damit ein möglichst großer Teil der Bevölkerung erfasst werden kann. Diskutiert wird, ob das Abwassermonitoring in das Infektionsschutzgesetz mit aufgenommen werden soll.
„Messungen in Kläranlagen sollen den offiziellen Corona-Testergebnissen um bis zu zehn Tage voraus sein. Damit können die Experten abschätzen, wie sich die Infektionszahlen entwickeln, das heißt, ob die Fallzahlen steigen oder sinken. Erste Studien zeigen, dass die praktische Umsetzung möglich ist. Die Europäische Kommission hat den Einsatz des Abwassermonitorings empfohlen,“ heißt es in einem Infobrief des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.
Die Laboranalysen mittels PCR und Sequenzierung geben zuverlässig Auskunft, ob und in welcher Menge welche Variante des Virus vorhanden ist. Die Beobachtung stark steigender Viruslasten kann Kliniken und insbesondere Intensivstationen helfen, sich auf möglicherweise steigende Patientenzahlen einzurichten.
Das Eurofins Institut Jäger untersucht Coronaviren im Abwasser – auch auf die Omikron-Variante und deren Subvarianten. Das eigens dafür eingerichtete Labor betreut einige der 20 Pilotstandorte, die am Modellvorhaben zum Abwassermonitoring auf SARS-CoV-2 der Bundesregierung teilnehmen. Für mehr Informationen zum Eurofins-Abwassermonitoring sprechen Sie uns an.