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Ab sofort: Untersuchungen auf PFAS nach Vorgaben der EU-Trinkwasser-Richtlinie

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PFAS Feuerlöschschaum

17.02.2022

  • Die EU-TW-Richtlinie gibt zwei Grenzwerte für PFAS-Analysen vor
  • LAWA gibt neuen PFAS-Leitfaden heraus

Die Labore der Eurofins Umwelt untersuchen PFAS-Verbindungen, darüber hinaus AOF- und TOP-Analytik

 

In die neue EU-Trinkwasserrichtlinie sind Untersuchungen auf per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) aufgenommen worden. Die Eurofins Umwelt Labore bieten die Untersuchungen der dort geforderten 20 Parameter nach DIN 38407-42(F42): 2011-03 mit zwei unterschiedlichen Bestimmungsgrenzen von 0,01 sowie 0,001 µg/L an.

Die neuen PFAS-Regelungen in der TW-Richtlinie umfassen folgende Grenzwerte:

  • Summe PFAS in Höhe von 0,1 µg/L Grenzwert für die Summe aus 20 PFAS-Einzelverbindungen. Die 20 Verbindungen sind im Anhang der Richtlinie aufgeführt. Erstmalig wurden weitere langkettige Perfluorierte Alkyl Sulfonsäuren mit aufgenommen, da langkettige PFAS Verbindungen bioakkumulierend sind.
  • Gesamt PFAS in Höhe von 0,5 µg/L: Gesamtheit der PFAS. Heute existiert noch kein geeignetes Verfahren, um alle PFAS zu erfassen.

Konkrete Leitlinien, wie die beiden Optionen angewendet werden, muss die EU-Kommission noch erarbeiten. Die Mitgliedstaaten entscheiden sich bei der Umsetzung in nationales Recht für eine oder beide Methoden.

PFAS sind aufgrund ihrer günstigen Materialeigenschaften heute in vielen Alltagsprodukten wie beschichteten Pfannen, Outdoorkleidung, Imprägniersprays oder in Feuerlöschschäumen vorhanden. Sie sind in der Umwelt kaum abbaubar und können sich dort und auch im menschlichen Körper anreichern. Weil sie gesundheitsschädigend wirken, hat die EU inzwischen die Verwendung einiger PFAS wie PFOS und PFOA verboten.

Weitere Daten für die Umsetzung der Richtlinie:

  • Januar 2023: Die Richtlinie wird in den Mitgliedstaaten rechtsverbindlich.
  • Januar 2024: Festlegung von Analyseverfahren einschließlich Nachweisgrenzen und Häufigkeit der Probennahmen seitens der EU-Kommission.
  • Januar 2026: Sicherstellung der Einhaltung der neuen Grenzwerte seitens der Mitgliedstaaten

Leitfaden der LAWA

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) hat einen Leitfaden veröffentlicht, der Vollzugsbehörden Hilfestellung bei der Bewertung von PFAS-Einträgen in Gewässer oder in den Boden gibt. Zusätzlich enthält er Maßstäbe, um Untersuchungsergebnisse zu bewerten und für Entscheidungen über gegebenenfalls erforderliche weitergehende Maßnahmen bei bestehenden Boden- und Gewässerverunreinigungen.

Gerne unterstützen wir Sie dabei, die Vorgaben der Trinkwasserrichtlinie umzusetzen. Sprechen Sie uns an.

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