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7 Fakten zur Mantelverordnung: Fakt 5: Welche Konsequenzen hat die Neufassung der BBodSchV?

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Akkreditiere Untersuchungen nach Mantelverordnung

26.04.2023

  • Neue Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung regelt die Verfüllung von Abgrabungen
  • Ab 2028: Probenahmen nur unter akkreditieren Bedingungen
  • Anpassung der Prüf- und Maßnahmenwerte sowie Ergänzung von neuen Parametern

Eurofins Umwelt-Labore bieten Untersuchungen für die neue BBodSchV an

 

 

Fakt 5 von 7 unserer neuen Serie zur Mantelverordnung

Die am 01.August 2023 in Kraft tretende Mantelverordnung beinhaltet ebenfalls eine novellierte Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Die alte Verordnung aus dem Jahr 1999 musste auf den neusten wissenschaftlichen Stand gebracht werden.

Was sind die wesentlichen Änderungen der BBodSchV?

  • Bodenkundliche Baubegleitung:
    Nach § 7 Satz 1 dürfen Behörden bei Maßnahmen ab 3000 m² vom Pflichtigen im Einzelfall eine Beauftragung einer bodenkundlichen Baubegleitung nach DIN 19639 verlangen. Ab 2028 dürfen Probenahmen nur noch unter akkreditieren Bedingungen erfolgen.
  • Sickerwasserprognose:
    Die Sickerwasserprognose (§ 14) der Stoffkonzentration für einen Prüfwertvergleich am Ort der Beurteilung kann auch unter Anwendung von Stofftransportmodellen vorgenommen werden. Die Probenahmen sind durch einen § 18-Sachverständigen zu entwickeln und zu begleiten.
  • Eluat:
    Im Gegensatz zur alten Bundes-Bodenschutzverordnung (10:1) wird bei der neuen Verordnung die Elution nach DIN 19528 oder DIN 19529 mit einem Wasser-Feststoffverhältnis von 2:1 verwendet.
  • Beurteilung von Materialien für das Auf- oder Einbringen unterhalb oder außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht (Verfüllung von Abgrabungen)
  • Neue Prüf- und Maßnahmenwerte:
  • Prüfwerte in Abhängigkeit vom TOC-Gehalt
  • verschärfte Prüfwerte wie z. B. bei den PAK
  • Neue Untersuchungsparameter wie z. B. PFAS, sprengstofftypische Verbindungen, Nonylphenole, dl-PCB (dioxinlike-PCB)

Was sind die wesentlichen Inhalte der BBodSchV:

  • Informationen zur Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen
  • Regelungen zur Gefahrenabwehr bei Bodenerosion
  • Informationen zu Untersuchungen, Bewertung und Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen
  • Anforderungen und Regelungen an Sanierungsuntersuchungen und Sanierungsplanung
  • Hinweise für die Vorerkundung, die Probenahme und Untersuchungen
  • Vorsorgewerte sowohl für anorganische als auch organische Parameter
  • Prüf- und Maßnahmenwerte sowie neue Parameter für die verschiedenen Wirkungspfade
  • Der Fachbeirat Boden erhält die Kompetenz, Maßstäbe zur Beurteilung der Gleichwertigkeit und praktischen Eignung von Verfahren und Methoden zur Probennahme, -vorbehandlung, -vorbereitung und -aufarbeitung sowie zur physikalisch-chemischen und chemischen Analyse festzulegen.

Bei den Eurofins Umwelt-Gesellschaften können Sie akkreditierte Untersuchungen und Probenahmen nach aktualisierter Bundes-Bodenschutzverordnung beauftragen. Sprechen Sie uns an.

 

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