Legionellen
Legionellen nach TrinkwV
Legionellenprüfung
Im Rahmen der Wasseranalytik ist die Legionellenprüfung für uns ein wesentlicher Bestandteil im Unternehmen. Regional aufgestellt unterstützen wir Betreiber von Trinkwasserinstallationen mit zentraler Warmwasserbereitung sowie von Kühl- und Prozesswasseranlagen und Betreibern von Schwimmbädern mit einem Legionellen Test.
Dabei bieten wir einen umfassenden Service von der akkreditierten Probenahme bis zur Übermittlung und Bewertung der Analyseergebnisse. Somit können hohe Werte frühzeitig erkannt und Gesundheitsgefährdungen vorgebeugt werden.
Regelmäßige Legionellenprüfung laut TrinkwV verpflichtend
Die Trinkwasserverordnung verpflichtet Unternehmer und Inhaber einer Trinkwasserinstallation, ihre Anlagen zur gewerblichen oder öffentlichen Wasserabgabe, die über 400 Liter Speichervolumen bzw. 3 L Rohrleitungsvolumen verfügen, regelmäßig nach Vorgaben auf den Parameter Legionella spec. untersuchen zu lassen. Legionellen kommen ubiquitär in allen Süßwasserbiotopen vor und können sich bei technischen Mängeln in Anlagen unkontrolliert vermehren. Die häufigsten Legionellen-Infektionsquellen sind Duschen, Whirlpools sowie Maßnahmen bei denen Wasser vernebelt wird. Diese kommen vor in:
- Gewerblichen Einrichtungen: z. B. Mehrfamilienhäuser, Schwimmbäder, Pflegeheime
- Öffentliche Einrichtungen: z. B. Schulen, Sportstätte
- Großanlagen: z. B. Hotels, Krankenhäuser
Es besteht bei öffentlichen Gebäuden eine jährliche Pflicht für Legionellenprüfungen. Eine neu in Betrieb genommene Trinkwasseranlage muss nach § 31 TrinkwV spätestens innerhalb von drei bis zwölf Monaten erstmals auf Legionellen untersucht werden. Gibt es in zwei aufeinanderfolgenden Jahren keinen Legionellenbefund, kann die Untersuchung auf drei Jahre ausgedehnt werden.
Eurofins ht-analytik GmbH – Fachunternehmen für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft
Spezialisiert auf die Zusammenarbeit mit Wohnungswirtschaft und Hausverwaltungen ist die Eurofins ht-analytik GmbH Ihr Direktanbieter für Leistungen rund um das Thema „Trinkwasser“. Wir unterstützen Sie mit Komplettlösungen für Trinkwasserinstallationen bei der Erfüllung Ihrer Verpflichtungen aus der TrinkwV.
Erhalten Sie mehr Informationen zu unserem Service für die Wohnungswirtschaft.
Legionellenprüfung nach 42. BImSchV
Seit 2017 müssen mit der Neuauflage der 42. Bundesimmissionsschutzverordnung Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider regelmäßig inspiziert und das Nutzwasser und Zusatzwasser mikrobiologisch auf Legionellen untersucht werden. Zur Überprüfung des Nutzwassers wird der Nachweis von Legionellen geführt und zusätzlich die allgemeine Koloniezahl bestimmt. Die Untersuchung auf Pseudomonaden kann weitere Informationen auf hygienische Mängel liefern. So können z. B. Legionellen aus einer Probe isoliert, identifiziert und deren Gefährdungspotenzial ermittelt werden.
Analytik – Wir sorgen für Ihre Gewissheit
Alle Dienstleistungen aus einer Hand:
- Legionellenprüfung in Trinkwasser, Prozesswasser, Beckenwasser nach DIN19643, Abwasser und Oberflächengewässern
- Legionellenanalytik nach ISO 11731 in Übereinstimmung mit den UBA-Empfehlungen
- Akkreditierte Probennahme entsprechend DIN EN ISO 19458
- Bewertung der Ergebnisse und Beratung durch qualifiziertes Fachpersonal
- Ergebnisübermittlung an den Auftraggeber und bei Überschreitung der des technischen Maßnahmenwertes ebenfalls an das Gesundheitsamt
- Unterstützung bei Positivbefund und Kommunikation mit den relevanten Behörden
- Gefährdungsanalysen bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes und von technischen Systemen
- Weitere technische Dienstleistungen
Was tun, bei Positivbefund
Entsprechend § 15a TrinkwV ist das Labor verpflichtet, eine Kontamination bei Überschreiten des technischen Maßnahmenwertes (100 KBE pro 100 Milliliter) an mindestens einer Trinkwasserprobe, direkt dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Der Befund wird parallel dem Auftraggeber mitgeteilt.
Das Gesundheitsamt kann Inhaber einer Trinkwasserinstallation beim Fund von Legionellen anweisen, eine Gefährdungsanalyse zu veranlassen. Dabei wird überprüft, ob mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden. Der Anlagenbetreiber muss Nachweise erbringen, dass er die vorgeschriebenen Untersuchungen eingehalten hat. Das Gesundheitsamt prüft, ob und in welchem Zeitraum Maßnahmen zu ergreifen sind und ordnet diese gegebenenfalls an.
Die Überschreitung des Maßnahmenwertes in Kühltürmen, Verdunstungskühlanlagen und Nasswäschern müssen ebenfalls den zuständigen Behörden wie Umweltbehörden über das KaVKA-42.BV online gemeldet werden. Die Behörden können ebenfalls Maßnahmen zur Gefahrenabwehr beim Betreiber einfordern.
Legionellen und Legionellose
Legionellen sind aerobe (auf Sauerstoff angewiesene) bewegliche Stäbchenbakterien. Sie finden sich in Süß- und Salzwasser, Grund- und Oberflächengewässern sowie auch im Boden, Schlamm und Kompost. Die Konzentrationen sind allerdings im Regelfall gering und als natürlicher Bestandteil von Gewässern für den Menschen ungefährlich. Legionellen sind erst durch die vom Menschen eingerichteten künstlichen Warmwasser- und Kühlsysteme zur Gefahr geworden.
Es gibt mehr als 48 verschiedene Legionellenarten und 70 Serogruppen, von denen 17 bei Menschen zu Erkrankungen führen können. Die Krankheit zeigt sich als schwere Form einer Lungenentzündung und verläuft schlimmstenfalls tödlich. Sie kann sich auch als Atemwegsinfekt (Pontiac-Fieber) mit Husten, Fieber und Muskelschmerzen festsetzen.
In geringen Konzentrationen kommen Legionellen natürlich im Trinkwasser vor. Der optimale Temperaturbereich für das Wachstum liegt bei 30 bis 45 °C. Oberhalb von 55°C sind Legionellen nicht lebensfähig.
Da Legionellen bei inhalativer Aufnahme eine Gesundheitsgefahr darstellen, sind Duschen und andere Warmwasserbereiche, in denen es zu einer Vernebelung von warmem Wasser kommen kann, ein besonderes Infektionsrisiko. Der fehlerhafte Betrieb von Trinkwasserinstallationen durch zu niedrig eingestellte Temperaturen des Warmwasserkreislaufes kann daher das Infektionsrisiko ebenfalls entscheidend erhöhen. Keine Infektion findet beim Trinken von legionellenhaltigem Wassers statt.
Gesetze, Normen und Richtlinien
- Zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung
- 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImschV)
- UBA-Empfehlung Legionellen im Trinkwasser
- UBA-Empfehlung Legionellen im Kühlwasser
- VDI 2047-2/3 Kühlturmregeln
- VDI 3679 Nassabscheider-Richtlinienreihe
- VDI 6022 Richtlinienreihe Raumlufttechnik, Raumluftqualität
- DIN 19643 gemäß EU Richtlinie 2006/7/EG
- DVGW W551/556