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Chrom (VI)

Chrom(VI)-oxid

Giftiges Chrom (VI)

Chrom VI-Verbindungen (Chromat) lösen allergische Hautreaktionen aus und gelten als krebserregend. Sie kommen natürlich im Grundwasser und so auch im Trinkwasser vor. Chrom VI-Verbindungen können auch bei der Herstellung von Leder entstehen. Vom Umweltbundesamt (UBA) liegt ein Gutachten zur "Potentiellen Schädlichkeit von Chrom im Trinkwasser" vor. Demnach wird für Trinkwasser eine maximale Chrom (VI)-Konzentration von 0,3 μg/l als noch akzeptabel angesehen. Die Frage, ob und in welcher Höhe dieser Stoff mit einem Grenzwert in der Trinkwasserverordnung geregelt werden muss, bedarf der Klärung.

Dienstleistungen der Eurofins Umwelt-Gesellschaften

Bisherige Analysenverfahren sind nicht ausreichend empfindlich, um Chrom (VI) in diesem Konzentrationsbereich nachzuweisen. Unsere Experten der Eurofins Institut Jäger GmbH haben dazu eine neue, äußerst empfindliche ionenchromatographische Methode etabliert, mit der eine Bestimmungsgrenze für Chrom(VI) von 0,02 μg/l (entspricht 20 ng/l) erreicht wird. Somit können Chrom (VI)-Verbindungen jetzt ausreichend empfindlich nachgewiesen werden.