Bisphenol A
Bisphenol A
Welche Gefahren und Risiken gehen von der Industriechemikalie aus?
Bisphenol A (BPA) ist eine Chemikalie, die eine hormonaktive Wirkung im menschlichen Körper auslöst. BPA wird in Zusammenhang mit Krankheiten wie Diabetes, Unfruchtbarkeit und Krebs gebracht und soll bei ungeborenen Föten zu Entwicklungsstörungen führen. Forschungsergebnisse der Europäischen Umweltagentur zeigen, dass die meisten Europäer BPA in gesundheitsschädlichen Mengen ausgesetzt sind. Die Ergebnisse beruhen auf einer Biomonitoring-Studie mit Teilnehmern aus elf Ländern. Möglicherweise stellt BPA ein potenzielles Gesundheitsrisiko für Millionen von Menschen dar.
Worin untersuchen wir Bisphenol A?
Wasser | Feststoffe | |
Badegewässer | Boden | Kleber |
Vorfluter | Abbruchmaterial | Estrich |
Oberflächenwasser | Gleisschotter | Putz |
Abwasser, behandelt (Ablauf) | Beton | Spachtelmasse |
Wasser aus Oberflächen-entwässerung | Isoliermaterial | Kit |
Trinkwasser | Straßenbeläge | Bituminöses Material |
Grundwasser | Dichtungsmittel | Faserzementprodukte (Eternit) |
Rohwasser | Farbanstrich | Styropor |
Bauschutt | Mineralwolle |
Wo kommt es vor, wer muss untersuchen lassen?
Bisphenol A (BPA) dient hauptsächlich als Grundbaustein des Kunststoffes Polycarbonat. Es kommt in Alltagsprodukten wie
- Plastikbesteck und -geschirr,
- Babytassen und Spielzeug,
- Verpackungen,
- Innenbeschichtungen von Dosen,
- Thermopapier und PVC vor.
In die Umwelt gelangt BPA direkt, beim Abbau BPA-haltiger Produkte oder vermutlich auch über deponierten Abfall BPA-haltiger Produkte. BPA ist vor allem in Gewässern zu finden, in geringeren Konzentrationen auch in Boden und Luft. Die Aufnahme von BPA in den menschlichen Körper erfolgt vor allem über Lebensmittel und Trinkwasser, aber auch durch Luft und Staub. Früher wurden Wasserleitungen mit Epoxidharz ausgekleidet. Dadurch gelangte BPA ins Trinkwasser. Ein erhöhtes Risiko besteht vor allem in Warmwasserleitungen.
Die Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) hat Bisphenol A nach den Kriterien der REACH-Verordnung als besonders besorgniserregenden Stoff eingestuft. Gemäß der EU-Verordnung 10/2011 gibt es ein Verbot für die Verwendung von Bisphenol A in Säuglingsflaschen und Trinkgefäßen / Flaschen aus Polycarbonat. Seit Januar 2024 gilt in Deutschland mit der neuen Trinkwasserverordnung ein Grenzwert von 2,5 µg/l.
Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie zu Ihrer Untersuchungspflicht auf BPA oder klären Ihren grundsätzlichen Bedarf an einer Analyse ab. Wir analysieren gemäß gesetzlichen Vorgaben und weisen auch geringste Mengen von BPA nach.
Mit unseren Berichten und unserem Grenzwert Navi erhalten Sie sofort eine Übersicht, ob die Grenzwerte der gesetzlichen Verordnungen eingehalten werden.