Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall
LAGA
Den Schutt auf die Probe stellen:
Untersuchungen von Boden und Bauschutt nach LAGA
Analyse im Rahmen der Anforderungen der Bund-/ Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) an die bundesweit einheitliche stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen und Böden bei Baumaßnahmen.
Das Regelwerk der LAGA ist mitunter als Vorstufe der Deponieverordnung zu verstehen, da es die stoffliche Verwertung von Abfällen im Baugewerbe länderübergreifend vorschreibt. In der LAGA Mitteilung 20, LAGA M20, sind Zuordnungskategorien festgelegt, die die Behandlung und Beseitigung von Bodenaushub regeln. LAGA bildet somit die einheitliche und verbindliche Grundlage für eine ökonomisch und ökologisch sinnvolle Verwertbarkeit von Bodenaushub, Bauschutt, Straßenaufbruch und ähnlichen mineralischen Abfällen.
Verwertung als kontinuierliche Herausforderung
Weil Bauschutt nicht gleich Bauschutt ist und die Verwertung von Reststoffen immer wieder neuen technologischen und wissenschaftlichen Erkenntnissen unterliegt, sind die Regelwerke und Listen der LAGA wie ein dynamischer Wegweiser zu verstehen. Die LAGA zeigt nicht nur auf, welche Abfälle wie verwertet werden können, sondern legt auch fest, wie Proben entnommen und Untersuchungen durchgeführt werden müssen. Die LAGA M20 "Anforderungen an die stoffliche Verwertung mineralischer Abfälle – technische Regeln" ermöglicht die Rückführung mineralischer Abfälle in den Stoffkreislauf und die Verwertung von Sekundärrohstoffen.
Für Ingenieurbüros, Bauunternehmen und Ämter ergeben sich somit kontinuierliche Herausforderungen in der Berücksichtigung der LAGA-Richtlinien und landesabhängigen Vorgaben. Einerseits müssen Ergebnisse der Reststoff-Untersuchung nach LAGA wegen des Zeitdrucks in Bauprojekten schnellstmöglich vorliegen. Andererseits erfordert das komplexe Regelwerk aktuelles Know-how bei der Einschätzung und Bewertung von Abfällen und Reststoffen.
Mit Eurofins-Unternehmen schnell und sicher Werte schaffen
Für beides ist das Eurofins Umwelt Unternehmensnetzwerk nicht umsonst der Spezialist und bewährte Ansprechpartner. Dank unserer detaillierten Kenntnis aller aktuellen Listen und Regelwerke auf Länder- und Bundesebene sind wir in der Lage, bei der Analyse, Bewertung und Beratung die für Sie wichtigen Anforderungen zu berücksichtigen. Damit Sie auf dem Laufenden bleiben, informieren wir Sie zudem regelmäßig über Neuerungen und Regeländerungen.
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