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Trinkwasseranalyse nach Trinkwasserverordnung

Jetzt Trinkwasser testen lassen

Trinkwasseranalyse

Um die frei von Krankheitserregern, reine und genusstaugliche Qualität des Trinkwassers in Deutschland zu sichern, wurden durch die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) Grenzwerte festgelegt. Diese sind bei der Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung des Wassers einzuhalten. Die Gesellschaften der Eurofins Umwelt überwachen für Sie diese Grenzwerte durch eine qualitativ hochwertige Probenahme und Trinkwasseruntersuchung in den eigenen akkreditierten Prüflaboren.

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Wir sorgen für Ihre Gewissheit

In den Laboren der Eurofins Umwelt-Gruppe testen wir Ihr Trinkwasser auf mikrobiologische, chemische und physikalische Verunreinigungen:

Chemisch

Mikrobiologisch

Indikator Parameter

  • Blei, Nickel, Cadmium, usw.
  • Nitrat, Nitrit, Cyanid, usw.
  • Pestizide- & Biozidproduktwirkstoffe inkl. deren Abbauprodukte
  • Arzneimittelreststoffe und Röntgenkontrastmittel
  • Chrom VI
  • Industriechemikalien

 

 

 

  • Ammonium, Eisen, Sulfat, usw.
  • Geruch, Färbung, Geschmack
  • Coliforme Bakterien
  • Koloniezahl (bei 22 bzw. 36 °C)
  • Calcitlösekapazität

 

 

Wenn es um sichere Ergebnisse geht, sind wir in allen Fragen der TrinkwV dank unserer fundierten Kenntnisse Ihr erster Ansprechpartner. Unser Service in der Trinkwasseranalytik umfasst alle für Sie wichtigen Leistungen:

  • Beratung hinsichtlich der Untersuchungsanforderungen nach TrinkwV 2001:2020 bzw. gemäß der EU-Richtlinie 98/83/
  • Akkreditierte Probenahme und Analytik für Routine- und periodische Untersuchungen
  • Technische Bestandsaufnahme
  • Verständliche Berichterstellung:
    • in amtlich vorgegebenen Formularen
    • Dateiformate (EXCEL, ADIS, TEIS, Octoware)
    • graphische Darstellung des zeitlichen Messwertverlaufs
    • Erfassung und Auswertung von Altdaten
  • Individuelle Beratung
  • Gefährdungsanalysen nach VDI 6023

Ansprechpartner

Wer ist verantwortlich?

Nach der Novellierung der TrinkwV 2011 wird das Trinkwasser von der Quelle bis zum Wasserhahn untersucht. Für die Sicherstellung der Qualität sind mehrere Parteien verantwortlich. Trinkwasser wird zu über 60 % aus Grundwasser, aber auch aus Brunnen oder Oberflächengewässern, wie Talsperren oder Seen, gewonnen. Versorgungsunternehmen und Inhaber von Wasserversorgungsanlagen sind bei der Herstellung von Trinkwasser für die Qualität verantwortlich. Hierbei werden sie neben den Eigenkontrollen von zuständigen Behörden (Gesundheitsämtern) zusätzlich überprüft. Dabei werden neben den Bauwerken und Anlagen auch Wasserproben genommen und analysiert. Hier kommen wir als Ihr Analysepartner ins Spiel.
Von den Wasserwerken wird das Trinkwasser ins Netz geleitet. Ab der Übergabestelle in das Gebäude oder auf das Grundstück wird die Verantwortung für die Qualität des Trinkwassers an Gebäude- oder Grundstückseigentümer und -verwalter abgetreten.

Unter welchen Bedingungen und wie oft die Trinkwasseranlagen und die Qualität des Wassers eines Gebäudes untersucht werden müssen (z. B. in Form einer Legionellen Prüfung), erfahren Sie auf unseren Seiten zum Service für die Wohnungswirtschaft:

Jetzt informieren zur Wohnungswirtschaft

Neue Trinkwasserverordnung: Welche Untersuchungen stehen jetzt an?

Am 24. Juni 2023 trat die neue Trinkwasserverordnung in Kraft. Sie setzt die europäische Trinkwasserrichtlinie (EU-Richtlinie 2020/2184) in nationales Recht um und beschreibt:

  • die Pflichten für Wasserversorger, Betreiber von Trinkwasserinstallationen und Überwachungsbehörden,
  • die Anforderungen an die Trinkwasserqualität.

Basis der Novellierung sind niedrigere Grenzwerte, neu zu untersuchende Stoffe sowie ein risikobasierter Trinkwasserschutz.

Diese Grenzwerte sind strenger*:

  • Arsen auf 0,0040 mg/L (bisher 0,010 mg/L), gültig ab 12.01. 2036 (für neu in Betrieb genommene Wasserversorgungsanlagen ab 12.01.2028)
  • Blei auf 0,005 mg/L (bisher 0,01 mg/L), gültig ab 12.01.2028
  • Chrom 0,025 mg/L (bisher 0,05 mg/L), weitere Herabsenkung zum 12.01.2030 auf 0,0050 mg/L
  • Maßnahmen, um die Legionellenbelastung zu verringern, müssen jetzt nicht mehr erst beim Überschreiten, sondern bereits beim Erreichen des technischen Maßnahmenwerts von 100 KBE/100 Milliliter Trinkwasser ergriffen werden.

 

Diese Parameter sind neu:

  • Bisphenol A: Grenzwert 0,0025 mg/L, gültig ab 12.01.2024
  • Chlorat: Grenzwert 0,070 mg/L
  • Chlorit: Grenzwert 0,20 mg/L
  • Halogenessigsäuren (HAA-5): Grenzwert 0,060 mg/L, gültig ab 12. 01.2026
  • Indikatorparameter somatische Coliphagen: Referenzwert 50 PFU (plaquebildende Einheiten) pro 100 ml (Rohwasseruntersuchung Oberflächengewässer) Betriebsparameter Trübung bei Anwendung eines Filtrationsverfahrens
  • Microcystin-LR: Grenzwert 0,0010 mg/L Cyanobakterien-Toxin, Untersuchungspflicht nur bei Algenblüte in der Ressource, gültig ab 12.01.2026
  • Per- und Polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS):
    - als Summe PFAS-20, Grenzwert 0,00010 mg/L (gültig ab 12.01.2026) und
    - Summe PFAS-4, Grenzwert 0,000020 mg/L, gültig ab 12.01.2028

*Alle Werte ohne Datum gelten ab sofort.

Risikobasierter Trinkwasserschutz

Der risikobasierte Trinkwasserschutz beschreibt die Trinkwasserqualität während des gesamten Prozesses und nicht nur das Endprodukt. Wasserversorger sind verpflichtet, frühzeitig potenzielle Risiken und Gefahren für die Wasserversorgung zu erkennen und darauf zu reagieren. Dieser Ansatz basiert auf einer Risikoabschätzung der gesamten Wasserversorgungskette – vom Brunnen bis zum Zapfhahn.

Alte Bleileitungen müssen grundsätzlich bis zum 12. Januar 2026 ausgetauscht oder stillgelegt werden. Wenn Trinkwasserleitungen oder Teilstücke davon aus Blei vorhanden sind, besteht eine Meldepflicht an das Gesundheitsamt für Wasserversorgungs- oder Installationsunternehmen.

Alle in der TrinkwV geforderten Parameter untersuchen wir in unseren deutschlandweit verteilten Trinkwasserlaboren nach den Vorgaben der neuen Verordnung. Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung. Sprechen Sie uns an!

Ansprechpartner

 

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