Analyse von Schwimmbeckenwasser und Badeseen
Analyse von Schwimmbeckenwasser und Badeseen
Hygienische und chemische Kontrollen nach DIN 19643 und Richtlinie 2006/7/EG
Jedes Jahr nutzen Millionen Besucher die öffentlichen Schwimm- und Hallenbäder. Durch mangelhafte Rahmenbedingungen, wie nicht oder nicht nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik aufbereitetes und desinfiziertes Schwimm- und Badebeckenwasser, sind jedoch Gefahren durch badewasserbedingte Infektionen möglich. Auch moderne Badeangebote mit erhöhten Wassertemperaturen, Sprudelbecken oder sonstigen Attraktionen können Risikofaktoren darstellen. Um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Badegäste und des Personals eines Schwimmbades nicht zu beeinträchtigen, werden mikrobiologische, chemische und physikalisch-chemische Anforderungen an das Schwimm- und Badebeckenwasser gestellt.
Dienstleistungen der Eurofins Umwelt-Gesellschaften
Das Eurofins Umwelt Labornetzwerk beprobt und untersucht Schwimm- und Badebeckenwasser sowie natürliche Badegewässer. Viele Probleme in Badegewässern lassen sich auf externe Belastungsfaktoren und ökologische Wechselwirkungen zurückführen. Wir untersuchen Badegewässer auf toxische Blaualgenmassenentwicklungen und unterstützen bei der Sicherstellung von allgemein- und seuchenhygienisch einwandfreiem Badewasser, suchen nach Ursachen bei Abweichungen und entwickeln maßgeschneiderte Sanierungskonzepte.
Die Qualitätsanforderungen der novellierten DIN 19643 - Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser - müssen eingehalten werden. Diese Anforderungen stellen sicher, dass durch das Schwimmbadwasser die Gesundheit und das Wohlbefinden der Badegäste und des Personals eines Schwimmbades nicht beeinträchtigt werden. Zuverlässige Messdaten geben unseren Kunden die Sicherheit, ihrer Verantwortung gegenüber Badegästen und Personal gerecht zu werden.
Das Umweltbundesamt hat im Jahr 2006 eine Empfehlung über den Untersuchungsumfang und die Untersuchungsfrequenz herausgegeben. Die Betreiber eines Bades sind im Rahmen der Verkehrssicherung zur Eigenüberwachung verpflichtet. Die Anforderungen an die Hygiene werden vom Gesundheitsamt überwacht.
Naturbäder in Oberflächengewässern (Seen, Talsperren, Speicher, Fließgewässer) fallen nicht unter die Regelungen der DIN 19643. Ihre Wasserqualität regelt die EU mit der EG-Richtlinie über die Qualität der Badegewässer (2006/7/EG). Sie ersetzt die Richtlinie 76/160/EWG aus dem Jahr 1975.