Biogener Kohlenstoff wird in der Regel als Anteil am Gesamtkohlenstoff bestimmt. Dies ist sowohl für Unternehmen wichtig, die am Emissionshandel teilnehmen und nachweisen müssen, welcher Anteil ihrer Brennstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen besteht. Dies geschieht nach verschiedenen Normen. z.B. DIN EN ISO 21644 – ehemals DIN EN 15440 oder ASTM 6866. Alternativ kann auch der biogene Kohlenstoff-Anteil in der Abluft bestimmt werden (DIN EN ISO 13833), denn das Verhältnis zwischen "normalem" Kohlenstoff und C-14 im Brennstoff verändert sich bei der Verbrennung nicht. Auch Hersteller von als "nachhaltig" oder "biologisch hergestellt" beworbenen Produkten, z.B. Kleber, Farbe, Beschichtungen etc. benötigen einen Nachweis, dass der Kohlenstoff nicht aus fossilen, sondern aus nachwachsenden Quellen stammt. Hierzu ist beispielsweise die Normen DIN EN 16640, EN 16785-1 einschlägig.
Die C-14-Methode setzt eine besonders sorgfältige Probenvorbereitung voraus und ist unbestechlich, da sie direkt die schwache Strahlung misst, die beim Zerfall von C-14 entsteht. Bei IAF verfügen wir über verschiedene Methoden der C-14-Bestimmung. Häufig überführen wir die Proben durch kontrollierte Oxidation in Kohlendioxid, das zunächst über einen Adsorber geleitet und dort konzentriert wird. Anschließend wird es desorbiert und der Anteil an C-14 mittels Flüssigszintillation hochpräzise gemessen. Daneben gibt es je nach Probenmatrix und Anforderungen weitere Verfahren, die wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch vorstellen.