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Klärschlamm

Klärschlammanalytik

Matrixbezogene Klärschlammanalytik von Proben aus Klärbecken und Schlammbehältern

Klärschlämme fallen bei der Abwasserreinigung als Abfälle zur Verwertung oder Entsorgung an. Zurzeit werden etwa zwei Drittel der Klärschlämme verbrannt, ein Drittel landwirtschaftlich genutzt. Der Straßenbau verwendet den Verbrennungsabfall oder er wird als Abfall deponiert, wobei der enthaltene Phosphor ungenutzt bleibt.

Mit der Verabschiedung der novellierten Abfallklärschlammverordnung (AbfKlärV) am 27.09.2017 stehen die Rückgewinnung von Phosphor aus Schlamm und Klärschlammverbrennungsaschen sowie die generelle Verringerung von Schadstoffeinträgen in landwirtschaftlich genutzten Böden im Fokus. Die Anforderungen der Verordnung sollen künftig auch im Bereich des Landschaftsbaues und der Rekultivierung Berücksichtigung finden. Die Verordnung regelt jetzt umfassend die Abgabe, Gemischherstellung, Behandlung und Untersuchung von Klärschlamm, Klärschlammgemischen und Klärschlammkompost unter Berücksichtigung des Nähr- und Schadstoffinventars der für eine Aufbringung vorgesehenen Böden.

Dienstleistungen des Unternehmensnetzwerkes von Eurofins Umwelt

Wir verfügen über matrixbezogene Analyseverfahren und speziell für die Klärschlammanalytik reservierte Laborbereiche und Analysegeräte. Wir entnehmen Klärschlamm- und Klärgasproben aus Klärbecken und Schlammbehältern, füllen diese in parameterspezifische Behältnisse mit entsprechender Konservierung sowie erstellen und verwalten auf Wunsch Probenahmezeitpläne für die Versorger. Ebenso bieten wir Ihnen die Probenabholung und deutschlandweite Logistiklösungen für den Probentransport an.

Das Eurofins Umwelt-Labornetzwerk blickt auf mehrjährige Erfahrung in der Klärschlammanalytik zurück. Wir betreiben nach DIN EN ISO 17025 akkreditierte Labore, die für die Klärschlammanalytik zugelassen sind. Unsere qualifizierten Mitarbeiter beraten sie kompetent und zielsicher.

  • Erstellung eines Untersuchungsplanes
  • Organisation der fachlich qualifizierten Probenahme und der richtigen Analyse für beide Verwertungswege
  • Bereitstellung von Probenbegleitscheinen für die eindeutige Beauftragung der Klärschlammanalyse bei bodenbezogener Ausbringung und/oder Verbrennung
  • Akkreditierte Analytik für die in der Klärschlammverordnung vorgesehenen mikrobiologischen und chemischen Parameter und von Aschen für einen Einsatz nach DüMV oder Phosphorrückgewinnung
  • Weiterführende Analytik zur Prozesssteuerung (Prozessschlammuntersuchung in Kläranlagen) oder zur Ursachenermittlung bei Unregelmäßigkeiten (Indirekteinleiterscreening für Problemparameter mit automatischen Probenehmern oder Analysen von Sielhaut-Aufwuchskörpern)
  • Verfassen von rechtsverbindlichen Prüfberichten
  • Unterstützung bei der Interpretation der Ergebnisse

Ansprechpartner

 

Was ist neu in der KlärschlammVO?

  • Bodenbezogene Untersuchungspflichten um organische Schadstoffe erweitert
  • Bodenbezogene Verwertung von Klärschlamm zusätzlich für den Landschaftsbau auch als Bestandteil von Gemischen für „durchwurzelbare Bodenschichten“ nach den Vorgaben der BBodSchV möglich
  • Klärschlammbezogene Untersuchungen: um
    › Arsen, Thallium, Chrom VI, Eisen
    Dioxine/Furane einschließlich dioxin-like PCBs
    › Polyfluorierte Tenside (PFT), Benzo(a)pyren
    › Salmonellen
    erweitert
  • Grenzwerte neu:
    › Zink: 4000 mg/kg TS
    › Kupfer: 900 mg/kg TS
    › AOX: 400 mg/kg TS
    › Benzo(a)pyren: 1 mg/kg TS
    › PCB 28 – 180: je 0,1 mg/kg TS
  • Intervalle:
    › „kleiner“ Analysenumfang wird je 250 Tonnen TS Klärschlamm gefordert und ist mindestens im Abstand von drei Monaten und maximal einmal pro Monat durchzuführen, Klärschlammgemische und -kompost je 500 Tonnen TS
    › „große Analyse“ weiterhin im Abstand von zwei Jahren
  • Die Ergebnisse sind innerhalb von vier Wochen der Behörde vorzulegen.
  • Die Abgabe des Klärschlammes sollte einer freiwilligen Qualitätssicherung unterzogen werden.
  • Änderung des Anzeige- und Lieferscheinverfahrens, Registerführung: zusätzliche Informationen gefordert
  • Die Möglichkeit zur bodenbezogenen Klärschlammverwertung endet für Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Ausbaugröße von mehr als 100.000 Einwohnerwerten (EW) in zwölf Jahren, mit mehr als 50.000 EW in 15 Jahren. Anlagen mit weniger als 50.000 EW können Klärschlämme auch nach dem Ablauf der Verordnung zur landwirtschaftlichen Verwertung abgeben.

Parameter

  • Trockenrückstand, Wassergehalt, Glühverlust der Trockenmasse, Trockenrohdichte, Gefriertrockenrückstand und Herstellung der Gefriertrockenmasse von Schlämmen
  • Ammonium-Stickstoff, pH-Wert, Salzgehalt, Schwermetalle, Spurenelemente, Kalium, Phosphor, Magnesium, basisch wirksame Stoffe, Salmonellen
  • Bestimmung des Schlammvolumenanteils und des Schlammindexes
  • Bestimmung von absorbierbaren organisch gebundenen Halogenen (AOX) sowie PCB und PCDD/DF, Benzo(a)pyren
  • Klärgasanalytik (Methan, Kohlenstoffdioxid, Sauerstoff, Stickstoff, Gesamt-Chlor, Gesamt-Fluor, Gesamt-Schwefel, Siloxane)
  • Sonderparameter wie Perfluorierte Tenside (PFT)
  • Verbrennungsparameter (Heizwert, Elementaranalyse, Wassergehalt, Phosphorspezies, Schadstoffe

In Experimentalstudien stellen wir fest, ob sich Ihr Klärschlamm durch andere Flockungshilfsmittel oder veränderte Prozessparameter noch effektiver entwässern lässt. Wir untersuchen für Sie die Wirksamkeit biologischer Flockungshilfsmittel mit Hinblick auf das Verbot zur landwirtschaftlichen Verwertung von PAA-haltigen Klärschlämmen ab 01.01.2019. Weiterhin analysieren wir Ihr gereinigtes Abwasser auf prioritäre Stoffe nach EG-WRRL und finden für Sie Eliminationsmöglichkeiten. Dafür stehen uns drei vollautomatische Laborkläranlagen zur Verfügung, in denen Szenarien aller Art sowie eine Klärschlammnachbehandlung simuliert werden können. Auch die biologische Abbaubarkeit organischer Stoffe in kommunalen oder industriellen Kläranlagen kann mit diesem Equipment geprüft werden.

Ansprechpartner

 

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