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Bodenuntersuchung von Baugrund und Bausubstanzen

Bodenuntersuchung von Baugrund

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Bausubstanzen und Boden auf den Grund gehen

Eine Bodenuntersuchung von Baugrund und die Untersuchung von Bausubstanzen entscheiden über Baurisiken und Recycling

Gehen Sie auf Nummer sicher bei Ihrem Bauprojekt mit individuell abgestimmter Probenahme und Schadstoffanalytik nach den gesetzlichen Vorschriften. Unsere verbindlichen Liefertermine geben Ihnen Planungssicherheit auf der Baustelle und bei Ihren Projekten. Erhalten Sie in nur 24, 48 oder 72 Stunden Gewissheit über Baurisiken und Recyclingmöglichkeiten – auch während laufender Baumaßnahmen.

Wir unterstützen Sie mit Bodenproben, Bodenanalysen, Baugrunduntersuchungen nach den gesetzlichen Regelungen

Verlassen Sie sich auf die akkreditierte Laboranalytik der Eurofins Umwelt-Gruppe für valide Untersuchungsergebnisse nach den gesetzlichen Vorgaben. Vor und auch während laufender Baumaßnahmen liefern wir mit unserem flächendeckenden Niederlassungsnetz schnelle und zuverlässige Messergebnisse nach:

Zusätzliche Services – Bodenproben, Expressanalytik, Grenzwert Navi:

Das Eurofins Umwelt-Labornetzwerk arbeitet sowohl mit Standardmethoden für chemische und physikalische Kenngrößen als auch mit speziellen Methoden, wie bei der Untersuchung von PFAS, Sprengstoffen oder NSO-Heterozyklen. Wir stellen die Messdaten in Formaten bereit, die den Anforderungen geologischer Datenmanagementsysteme wie z. B. EQuIS® entsprechen.

Ansprechpartner

 

Gesetzliche Vorgaben und Grenzwerte

Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) Mitteilung 20 »

Die LAGA M 20 – Anforderungen an die stoffliche Verwertung mineralischer Abfälle – ist die Grundlage für die Entscheidung über die weitere Verwertung von Bodenaushub, Bauschutt, Straßenaufbruch, Aschen und anderen mineralischen Abfällen. Sie hat besonders bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen Bedeutung. Der Erzeuger des Abfalls ist für die ordnungsgemäße Deklaration verantwortlich.

Die LAGA M 20 ist eine Vollzugshilfe und wird teilweise unterschiedlich mit länderspezifischen Regelungen angewendet. Sie hat hohe Verbindlichkeit im Verwaltungsvollzug. Rechtliche Grundlage ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).

Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung – DepV) »

Ist die Schadstoffbelastung eines Materials so hoch, dass es aufgrund der Einstufung nach LAGA entsorgt werden muss, wird die Deponieverordnung relevant. Sie regelt Errichtung, Betrieb und Stilllegung von Deponien nach deutschem und europäischem Recht.

Aus der DepV ergeben sich die Vorgaben für Annahme, Verwertung, Lagerung und Beseitigung von Abfällen. Die Einhaltung darf nur von akkreditierten und unabhängigen Fachleuten und Laboren überprüft werden. Eine Ablagerung in Deponien erfolgt gemäß Deponieklassen.

Ersatzbaustoffverordnung (EBV) »

Im August 2023 trat die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) im Rahmen der Mantelverordnung in Kraft. Sie enthält erstmalig bundeseinheitliche und rechtsverbindliche Anforderungen an die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe, wie Bodenaushub, Recyclingbaustoffe, Aschen und Schlacken. Sie bestimmt den zukünftigen Einsatz der Ersatzbaustoffe in technischen Bauwerken und soll die LAGA M 20 ablösen.

Die EBV legt fest, wie beispielsweise Aufbereitungsanlagen für Recyclingbaustoffe, Abfallverbrennungsanlagen und metallerzeugende Industrieunternehmen sowie Straßen- und Schienenbau Abfälle kontrollieren müssen und fordert Eignungsnachweise. Definierte Materialwerte sind einzuhalten und zu überwachen. Einbauweisen in technische Bauwerke sind festgelegt. Bezüglich Asbest liefert die LAGA M 23 eine Konkretisierung, welche Materialien dem Recycling zugeführt werden können.

Hier erhalten Sie mehr Informationen zur neuen Ersatzbaustoffverordnung >>

Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV), Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) »

Das BBodSchG dokumentiert die rechtlichen Anforderungen an Bodenschutz und Altlastensanierung und nennt Verantwortliche. Der Schwerpunkt liegt im vorsorgenden- und nachsorgenden Bodenschutz. Es gilt nur, wenn andere Gesetze – wie das Baurecht – die Einwirkungen auf den Boden nicht regeln.

Soll eine Untersuchung nach der BBodSchV stattfinden, wird vermutet, dass schädliche Bodenveränderungen stattgefunden haben. Typische Schadstoffe, auf die mit einer Bodenanalyse untersucht wird, sind LHKW, BTEX, PAK, PCB, Dioxine, Kohlenwasserstoffe, VOC wie, Phenolindex. PFAS und sprengstofftypische Verbindungen (STV) sind erstmalig mit in die Verordnung aufgenommen worden.

Die Verordnung definiert Grenzwerte und Methoden zur Konkretisierung dieser Anforderungen. Sie sieht bei großen Bauvorhaben eine bodenkundliche Baubegleitung vor und gilt für Altlasten, (altlast)verdächtige Flächen sowie für schädliche Bodenveränderungen. Die geplante Nutzung gibt den Untersuchungsumfang auf Basis der verschiedenen Wirkungspfade, zum Beispiel Boden-Mensch, vor. Vorsorgepflichten haben Verursacher schädlicher Bodenveränderungen oder von Altlasten oder (frühere) Grundstückseigentümer.

Probenahme

Teil 3 der LAGA M 20 beschreibt die gültigen Verfahren für die Probenahme, -aufarbeitung und die Analytik, die so genannte LAGA PN 98. Wer Probenahmen von Feststoffen durchführt, muss die erforderliche Sachkunde nach LAGA PN 98 / DIN 19698-1 besitzen. Diese Schulungen bieten wir an und vermitteln die geforderte Sachkunde.

Unsere Probenehmer führen die Probenahme von Feststoffen mithilfe von Rammkernsondierungen bzw. Haufwerksbeprobungen nach PN 98 und DIN 19698 sowie von Grundwasser durch. Sie verfügen über die erforderliche Sachkunde und sind bundesweit auch in Ihrer Region tätig. Gerne übernehmen wir die Probenahme.

Ausgangszustandsbericht (AZB) für Industriebetriebe

Vor dem Hintergrund der europäischen Industrieemissionsrichtlinie (IED) und dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) ergibt sich für Anlagenbetreiber die Pflicht, den Boden und das Grundwasser bei Stilllegung der Anlage in den Ausgangszustand zurückzuführen. Hierfür muss innerhalb des Genehmigungsprozesses bei Neuanlagen bzw. Erweiterung bestehender Anlagen, die unter die IED fallen, ein Ausgangszustandsbericht (AZB) erstellt werden.

Nutzen Sie auch hier unser Know-how für Untersuchungen von Boden und Grundwasser und die Überwachung von Immissionen in der Umgebung der Anlage und bei der Zusammenarbeit mit Genehmigungsbehörden und Fachgutachtern.

Ob Untersuchungen nach LAGA, Deponieverordnung, Bundes-Bodenschutzverordnung, länderspezifischen Regelungen und zukünftig nach der neuen Ersatzbaustoffverordnung: Nutzen Sie unsere akkreditierte Probenahme und Analytik, um die aus den Verordnungen resultierenden Vorgaben einzuhalten. Mit langjähriger Expertise unterstützen wir Sie aktiv bei der Erstellung von Ausgangszustandsberichten, die Teil des Genehmigungsprozesses bei IED-Anlagen sind. Sprechen Sie uns an!

Ansprechpartner

 

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