Bevorstehende Änderungen in der Ursprungskennzeichnung von Honig
Statt „EU/Nicht-EU“ künftig Prozentangaben zu den Herkunftsländern von Honig
Febr. 2024. Die bisher gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung zur Herkunft des in den Handel kommenden Honigs lässt lediglich eine ungenaue Aussage über das Herkunftsland bzw. die Herkunftsländer zu. Vor diesem Hintergrund veröffentlichten der Europäische Rat und das Europäische Parlament am 31. Januar 2024 eine Pressemitteilung zur zukünftigen Kennzeichnungspflicht von Honig [1]. Diese sieht eine Nennung und prozentuale Verteilung der Herkunftsländer auf den Honigverpackungen vor.
Wir bestimmen die Sorte und Herkunft Ihres Honigs mittels mikroskopischer Pollenanalyse.
Warum steht eine Änderung in der Ursprungskennzeichnung bevor?
Honig ist ein wertvolles und beliebtes Naturprodukt. Um den Bedarf zu decken, werden ca. 80 % des deutschen Honigs aus anderen Herkunftsländern importiert. Dabei müssen sowohl der importierte als auch der inländische Honig alle gesetzlichen Anforderungen gemäß der europäischen Honigverordnung erfüllen.
Lokale Imker stehen unter einem wachsenden Wettbewerbs- und Preisdruck, da zunehmend billiger und vermeintlich minderwertiger Import-Honig von außerhalb der EU auf den Markt kommt. Die aktuelle Kennzeichnungspflicht gibt Verbraucherinnen und Verbrauchern keine Möglichkeit, eine fundierte Kaufentscheidung in Bezug auf das Herkunftsland zu treffen, da dieses nicht explizit angegeben wird. Infolgedessen plant die Europäische Union, strengere Richtlinien für die Kennzeichnung von Honig zu erlassen.
Was ändert sich?
Ende Januar 2024 einigten sich das EU-Parlament und die Länder der Europäischen Union darauf, nicht nur die genaue Herkunft des Honigs zu bestimmen, sondern auch den Anteil des Honigs aus jedem Land auf der Honigverpackung anzugeben. Die Herkunftsländer der Honigmischungen müssen auf dem Etikett in absteigender Reihenfolge mit dem jeweiligen Prozentanteil ihrer Herkunft angegeben werden. Die EU-Staaten betonten, dass einzelne Länder entscheiden könnten, ob die Pflicht zur Angabe des Prozentsatzes auf dem Etikett nur für die vier größten Anteile gilt.
Wie wird der Anteil jedes Landes an der Honigmischung ermittelt?
Eurofins Food Integrity Control Services GmbH ist das Kompetenzzentrum für Honiganalysen des Eurofins Labornetzwerks für Lebens- und Futtermittelanalytik in Deutschland und unterstützt Sie bei der Überprüfung der Herkunftsländer und deren Anteilen. Mit der weltweit anerkannten mikroskopischen Pollenanalyse bestimmen wir die Sorte und Herkunft Ihres Honigs. Dabei vergleichen wir Ihre Probe z. B. mit den Einzelmustern der von Ihnen bereitgestellten Rohstoffe unter Angabe des Mischungsverhältnisses und bestätigen somit die Richtigkeit der Kennzeichnung.
Darauf zielen die neuen Richtlinien ab:
- Bereitstellung von zusätzlichen Informationen über das Herkunftsland, um Verbraucherinnen und Verbrauchern bei fundiertere Kaufentscheidungen zu unterstützen
- Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor minderwertigem Honig
- Reduzierung betrügerischer Praktiken und Erhöhung der Transparenz in der Lebensmittelkette
- Einrichtung eines Trackingsystems und Einführung eines Referenzlabors zur Verbesserung der Kontrollen und zur Aufdeckung von Betrugsfällen durch systematische Tests
Sie haben Fragen?
Wenn Sie Fragen zu den rechtlichen Anforderungen an die Kennzeichnung von Honig oder zur Honiganalyse haben, wenden Sie sich bitte an Ihre:n persönliche:n Kundenbetreuer:in oder direkt an unsere Expertin Dr. Ghalia Kassem.
Relevante Quelle:
[1] Pressemitteilung der Europäischen Kommission u. a. zur Kennzeichnungspflicht von Honig