Zulassung und Aufbrauchfristen für Thiacloprid enden
Was die Entscheidung der Europäischen Kommission für Ihre Produkte und Analysen bedeutet
Feb. 2021. Im Januar 2020 hat die Europäische Kommission mit der Durchführungsverordnung (EU) 2020/23 beschlossen, die Zulassungen von Thiacloprid nicht zu verlängern. Die Mitgliedsstaaten wurden dazu aufgerufen, die Zulassungen für Thiacloprid bis zum 3. August 2020 zu widerrufen. Etwaige Aufbrauchfristen endeten spätestens am 3. Februar 2021.
Thiacloprid und seine toxikologischen Eigenschaften als Neonicotinoid
Der Entzug der Zulassungen fußt auf der Einschätzung der EFSA, dass Thiacloprid und einige seiner Metabolite karzinogene sowie reproduktionstoxische Eigenschaften aufweisen. Thiacloprid ist ein Insektizid und das nunmehr vierte Neonicotinoid, das seit 2013 in Europa verboten oder in seiner Verwendung eingeschränkt wurde. Die weit verbreiteten Neonicotinoide werden als Beizmittel für Saatgut eingesetzt oder als Spritzmittel auf Pflanzen aufgebracht. Aufgrund ihrer negativen Auswirkungen auf die Umwelt steht die Wirkstoffgruppe insgesamt in der Kritik.
Folgen des Zulassungsstopps von Thiacloprid für Lebensmittel
Funde von Thiaclopridrückständen zeigten sich in der Vergangenheit z.B. in Tee. Vor allem für die Gruppe der frischen Kräuter sowie der Tees und Kräutertees sind bislang verhältnismäßig hohe Rückstandshöchstgehalte (RHGs) im Bereich von 5 bis 10 mg/kg festgelegt.
Mit dem Auslaufen der Zulassung und der Einschätzung der EFSA ist in naher Zukunft eine deutliche Absenkungen dieser RHGs zu erwarten. Die validierten Eurofins Analysemethoden sind hochsensitiv und in der Lage, Spuren von Thiacloprid in den entsprechenden Matrices bis zu einer Nachweisgrenze von 0,01 mg/kg nachzuweisen.
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