JavaScript is disabled. Please enable to continue!

Mobile search icon
Lebensmittel >> Food Testing News >> Sintofen in Nüssen und Trockenfrüchten

Neue Rückstandshöchstgehalte für Sintofen in Nüssen und Trockenfrüchten

Sidebar Image

Die Änderungsverordnung gilt ab dem 2. Januar 2021

Dez. 2020. Ab dem 2. Januar 2021 gelten neue Rückstandshöchstgehalte für Sintofen in Nüssen und Trockenfrüchten. Die EU-Kommission veröffentlichte hierzu am 8. Juni 2020 die Änderungsverordnung (EU) 2020/770 der Kommission zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005. Die Verordnung trat am 2. Juli 2020 in Kraft. 

Gemäß Verordnung wurden die Rückstandshöchstgehalte für Sintofen auf 0,01 mg/kg in folgenden Lebensmitteln festgelegt:

  • Nüsse
  • Aprikosen
  • Pflaumen
  • Trauben
  • Preiselbeeren
  • Feigen
  • Datteln
  • Erdnüsse

Sintofen in Deutschland und der EU

Sintofen ist ein Pflanzenwachstumsregulator, der lange Zeit von der EU nur für die Anwendung in Weizensaatgut zugelassen war. Es hat eine mäßige Toxizität für Menschen ist gut wasserlöslich und nicht flüchtig. Durch sein geringes Potential, ins Grundwasser auszuwaschen ist er persistent in Böden und hat ein hohes Potenzial zur Bioakkumulation. Aufgrund seiner Wasserlößlichkeit ist Sintofen gut mittels LC MS/MS in Lebensmitteln nachweisbar.

Sintofen in Nüssen - Ihr Kontakt bei Eurofins

Im Rahmen unseres Multirückstandsverfahrens für Nüsse analysieren wir Sintofen mittels LC-MS/MS mit einer Bestimmungsgrenze LOQ von 0,01 mg/kg. Kontaktieren Sie gerne Ihren persönlichen Kundenberater oder wenden Sie sich direkt an unseren Experten.

 

Weiterführende Links