Neue Rückstandshöchstgehalte für Sintofen in Nüssen und Trockenfrüchten
Die Änderungsverordnung gilt ab dem 2. Januar 2021
Dez. 2020. Ab dem 2. Januar 2021 gelten neue Rückstandshöchstgehalte für Sintofen in Nüssen und Trockenfrüchten. Die EU-Kommission veröffentlichte hierzu am 8. Juni 2020 die Änderungsverordnung (EU) 2020/770 der Kommission zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005. Die Verordnung trat am 2. Juli 2020 in Kraft.
Gemäß Verordnung wurden die Rückstandshöchstgehalte für Sintofen auf 0,01 mg/kg in folgenden Lebensmitteln festgelegt:
- Nüsse
- Aprikosen
- Pflaumen
- Trauben
- Preiselbeeren
- Feigen
- Datteln
- Erdnüsse
Sintofen in Deutschland und der EU
Sintofen ist ein Pflanzenwachstumsregulator, der lange Zeit von der EU nur für die Anwendung in Weizensaatgut zugelassen war. Es hat eine mäßige Toxizität für Menschen ist gut wasserlöslich und nicht flüchtig. Durch sein geringes Potential, ins Grundwasser auszuwaschen ist er persistent in Böden und hat ein hohes Potenzial zur Bioakkumulation. Aufgrund seiner Wasserlößlichkeit ist Sintofen gut mittels LC MS/MS in Lebensmitteln nachweisbar.
Sintofen in Nüssen - Ihr Kontakt bei Eurofins
Im Rahmen unseres Multirückstandsverfahrens für Nüsse analysieren wir Sintofen mittels LC-MS/MS mit einer Bestimmungsgrenze LOQ von 0,01 mg/kg. Kontaktieren Sie gerne Ihren persönlichen Kundenberater oder wenden Sie sich direkt an unseren Experten.
Weiterführende Links
- Änderungsverordnung (EU) 2020/77770 der Kommission vom 8. Juni 2020 hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen u. a. von Sintofen
- EFSA: Schlussfolgerung zum Peer-Review der Risikobewertung von Pestiziden mit dem Wirkstoff Sintofen (auf Englisch)
- Eurofins Branchen-Seite: Analyse von Nüssen und Trockenfrüchten