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Lebensmittel >> Food Testing News >> Rückstandsregelungen für Säuglinganfangs und Folgenahrung

Säuglingsanfangs- und Folgenahrung: Neue Rückstandsregelungen

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Neue EU-Verordnungen gleichen Rückstandsdefinitionen an VO (EG) 396/2005 an

Dez. 2021. Mit Veröffentlichung der Delegierten Verordnungen (EU) 2021/1041[1] und (EU) 2021/1040[2] der Kommission sind neue Rückstandsregelungen im Hinblick auf Pestizide für Säuglingsanfangs- und Säuglingsnahrung in Kraft getreten. Die Rückstandsdefinitionen wurden in diesem Zuge mit denen der allgemeinen Verordnung über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln (VO (EG) 396/2005[3]) harmonisiert.

Was ändert sich konkret?

Bislang sah das europäische Lebensmittelrecht unterschiedliche Rückstandsdefinitionen für Pestizidrückstände im Allgemeinen und im Speziellen für Babynahrung vor. Dies führte mitunter zu Mehraufwand in der Auslegungspraxis. Daher wurde die Rückstandsdefinition für Babyfood nun an die weiter gefasste Definition aus Verordnung VO (EG) 396/2005 angeglichen.

Wichtige Änderungen bei der Beurteilung von Rückständen ergeben sich vor allem bei den Summenregelungen für folgende Wirkstoffe:

  • Fipronil
  • Propylenthioharnstoff
  • Fensulfothion
  • Terbufos

Geltungsbereich der neuen Verordnungen

Die Änderungen, gültig seit dem 15. Juli 2021 ohne Übergangsregelung, betreffen lediglich Säuglingsanfangs- und Folgenahrung, sowie Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder für besondere medizinische Zwecke. Produkte, die der Beikost zuzuordnen sind, sind weiterhin mit den alten Regelungen zu beurteilen.

Analytische Unterstützung bei der Rückstandskontrolle

Das Eurofins Food & Feed Testing Labornetzwerk in Deutschland hat die Änderungen in den betreffenden Wirkstoffpaketen umgesetzt und steht Ihnen als Partner für die Rückstandsanalyse von Babynahrung zur Seite. Gerne beraten wir Sie zum passenden Prüfumfang für Ihre Produkte. Wenden Sie sich dazu einfach an Ihre/n persönliche/n Kundenbetreuer/in oder direkt an unseren Experten Yann Goos. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

 

Relevante Verordnungen

[1] Delegierte Verordnung (EU) 2021/1041 hinsichtlich der Anforderungen an Pestizide in Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung
[2] Delegierte Verordnung (EU) 2021/1040 hinsichtlich der Anforderungen an Pestizide in Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke, die für die Ernährungsanforderungen von Säuglingen und Kleinkindern entwickelt wurden
[3] Konsolidierter Text: Verordnung (EG) Nr. 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs