Höchstgehalt für Quecksilber in Honig und sonstige Imkereiprodukte festgelegt
EU-Verordnung regelt erstmals Rückstandshöchstgehalt
Am 19. Januar 2018 wurde die Verordnung (EU) 2018/73 im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Damit wurde erstmals für Honig und Bienenprodukte ein Rückstandshöchstgehalt (RHG) für Quecksilber (Summe der Quecksilberverbindungen) von 0,01 mg/kg Honig festgelegt. Der RHG trat am 7. Februar 2018 in Kraft.
Mit der Richtlinie 79/117/EWG wurde das Inverkehrbringen und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die Quecksilberverbindungen enthalten, verboten. Begründet wurde diese Neuregelung für Rückstandshöchstgehalte für Quecksilber mit aktuellen Überwachungsdaten, die Positiv-Befunde oberhalb der damals festgelegten Höchstgehalte aufweisen. Die nachgewiesenen Rückstände der Quecksilberverbindungen werden allerdings auf eine Umweltkontamination zurückgeführt. Eine Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte findet innerhalb von 10 Jahren nach Veröffentlichung der vorliegenden Verordnung auf Basis dann aktualisierter Angaben statt.
Für weitere Informationen oder Empfehlungen zur Analytik steht Ihnen unser Team der Food Integrity Control Services sehr gerne zur Verfügung.