Revision der Probenahmeverfahren und Analysenmethoden für Dioxine und PCB
Leistungskriterien für die Probenahme von Lebensmitteln sind auch für die Eigenkontrollen der Lebensmittelunternehmer verbindlich
Eurofins erfährt ein anhaltend großes Interesse zu den Anforderungen an die Probenahme und die Analytik von Dioxinen und PCB. Gern entsprechen wir Ihrem Wunsch und fassen die seit Ende April 2017 bestehenden Änderungen noch einmal zusammen:
Für verschiedene Lebensmittel und Futtermittel gelten auf europäischer Ebene seit 2001/2002 Höchstgehalte für Dioxine und seit 2006 auch für ausgewählte PCB-Kongenere. Anforderungen an die anzuwendenden Probenahmeverfahren und Analysenmethoden sind ebenfalls europaweit festgelegt. Diese galten bislang ausschließlich für die amtliche Kontrolle von Lebens- und Futtermitteln.
Mit den veröffentlichten Änderungsverordnungen wurden die Leistungskriterien für die Analysenmethoden auch für die Labore verbindlich, die von Lebensmittelunternehmern genommene Proben untersuchen. Eine wesentliche Neuerung bei den vorgenommenen „technischen Änderungen“ ist die Umstellung der Berechnung der Messunsicherheit vom Konzept der Entscheidungsgrenze (decision limit; CCalpha) auf das Konzept der erweiterten Messunsicherheit.
Eurofins wendet die EU-Leistungskriterien für die Analytik von Dioxinen und PCB bereits seit Jahren standardmäßig für die eigenen Analysenmethoden auf Lebens- und Futtermittel an. Die vorgenommenen rechtlichen Änderungen führten daher in der Zusammenarbeit mit den Lebens- und Futtermittelunternehmern weder mit Blick auf Zeitaufwand und Kosten noch mit Blick auf die Qualität der Analysenergebnisse zu Veränderungen.
Die analytischen Prüfberichte wurden entsprechend den neuen Vorgaben angepasst:
- Ergänzung der TEQ-Ergebnisse der PCDD/F und PCB um einen zusätzlichen Mittelwert, somit Angabe von drei TEQ-Werten: Berechnung des WHO(2005)-TEQs als Untergrenze („lowerbound“), Obergrenze („upperbound“) und Mittelwert („mediumbound“)
- Messunsicherheiten werden bei der Beurteilung der Ergebnisse berücksichtigt, wie dies bereits von offizieller Seite geschieht - somit werden die Grenzwerte zukünftig weniger streng ausgelegt.
- Bei Feststellung einer Höchstgehaltsüberschreitung werden zusätzlich die relevanten Wiederfindungsraten im Prüfbericht mit angegeben.
Eine weitere Veränderung betrifft die Leistungskriterien für die Probenahme von Lebensmitteln im Rahmen der Eigenkontrolle der Wirtschaft. Hier ist nun entweder dasselbe oder ein gleichwertiges Probenahmeverfahren anzuwenden, das nachweislich genauso repräsentativ wie das für die amtliche Kontrolle beschriebene Verfahren ist.
Weitere Einzelheiten können Sie den Verordnungstexten entnehmen:
- Lebensmittel: Verordnung (EU) Nr. 2017/644
- Futtermittel: Verordnung (EU) Nr. 2017/771
Sie haben weitere Fragen dazu? Sprechen Sie Ihren Kundenbetreuer an oder wenden Sie sich direkt an unsere Experten für die Probenahme und Analyse von Dioxinen und PCBs.