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Lebensmittel >> Food Testing News >> MOAH-Befunde in Lebensmitteln

Update zu EU-Maßnahmen zum Umgang mit MOSH-/MOAH-Befunden

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Vorgeschlagene Höchstgehalte für MOAH erneut in Diskussion

Juli 2024 (Update). Ende 2023 hat die EU-Kommission einen ersten Verordnungsentwurf zur Festlegung von Höchstgehalten für aromatische Mineralölkohlenwasserstoffe (MOAH) vorgelegt. Ziel ist es, diese in die Europäische Kontaminantenverordnung (EU) 2023/915 zu integrieren. Die zunächst vorgeschlagenen "Pauschalgrenzwerte" werden aktuell erneut auf EU-Ebene diskutiert mit dem Ziel, für bestimmte Rohstoffe matrixspezifische Höchstgehalte festzulegen. Gleichzeitig wird derzeit diskutiert, einen Höchstgehalt für MOAH in die Spezifikationen für Zusatzstoffe über die Verordnung (EU) Nr. 231/2012 aufzunehmen.

Darüber hinaus befindet sich ein Vorschlag für eine Monitoring-Empfehlung für gesättigte Mineralölkohlenwasserstoffe (MOSH) in Diskussion, um über darin festgelegte Richtwerte Anforderungen für eine Risikominimierung festzusetzen. Auch sollen Vorgaben für die Probenahme und Analyse von Mineralölkohlenwasserstoffen (MOH) über eine geplante Änderungsverordnung in die Verordnung (EU) Nr. 333/2007 einfließen.

Vorgeschlagene Höchstgehalte für MOAH

Dem laufenden Grenzwertvorhaben vorausgegangen ist bereits im Jahr 2022 eine Stellungnahme des Ständigen Ausschuss der EU für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (Standing Committee on Plants, Animals, Food and Feed – SC PAFF) zur EU-weiten, harmonisierten Vorgehensweise für den Umgang mit Befunden von aromatischen Mineralöl­kohlen­wasser­stoffen (MOAH) in Lebensmitteln.

Im September 2023 hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ein wissenschaftliches Gutachten zur Risikobewertung von Mineralölkohlenwasserstoffen in Lebensmitteln veröffentlicht. Dieses Gutachten bildet die Grundlage für die geplante Einführung von Höchstgehalten für MOAH.

Status quo der Diskussion um vorgeschlagene Höchstgehalte für MOAH

Die in 2022 in der SC PAFF-Stellungnahme als Richtwerte genannten Konzentrationen für Lebensmittel mit bestimmten Fettgehalten sind seit Ende 2023 als "pauschale Höchstgehalte" für MOAH (C10 – C50) vorgeschlagen:

  1. Produkte mit einem Fettgehalt ≤ 4 % Fett/Öl: 0,5 mg/kg
  2. Produkte mit einem Fettgehalt > 4 % Fett/Öl und ≤ 50 % Fett/Öl: 1,0 mg/kg
  3. Produkte mit einem Fettgehalt > 50 % Fett/Öl: 2,0 mg/kg

Derzeit ist jedoch ein differenzierterer Ansatz im Gespräch mit konkreten Höchstgehalten für MOAH (C10-C50) für folgende Rohstoffe:

  • Ölsaaten und Ölfrüchte
  • Tierische und pflanzliche Fette und Öle ausgenommen Produkte aus Kakao und Milch
  • Baumnüsse
  • Hülsenfrüchte
  • Getreide
  • Milch
  • Kakaobohnen
  • Zucker
  • Gewürze und getrocknete Kräuter
  • Babyfood
  • Nahrungsergänzungsmittel

Für Rohstoffe, für die oben kein Höchstgehalt für MOAH vorgeschlagen ist, sollen folgende "pauschale Höchstgehalte" berücksichtigt werden, um dann gemäß Art. 3 der Verordnung (EU) 2023/915 Höchstgehalte für getrocknete, verdünnte, verarbeitete und zusammengesetzte Lebensmittel zu berechnen:

  1. Rohstoffe mit einem Fettgehalt < 4 % Fett/Öl: 0,5 mg/kg
  2. Rohstoffe mit einem Fettgehalt ≥ 4 % und ≤ 50 % Fett/Öl: 1,0 mg/kg
  3. Rohstoffe mit einem Fettgehalt > 50 % Fett/Öl: 2,0 mg/kg

Die an den Fettgehalten der Lebensmittel orientierten "pauschalen Höchstmengen" für MOAH entstammen ursprünglich als analytische Bestimmungsgrenzen einem Bericht des Joint Research Centers (JRC) der EU aus dem Jahr 2019. Hier wurden Leistungskriterien für die Probenahme, Analyse und Berichterstattung von Mineralöl­kohlen­wasser­stoffen veröffentlicht. Ein Update dieses Berichts wurde im April 2023 veröffentlicht. Darin wird unter anderem festgelegt, dass gesamt MOSH und gesamt MOAH n-C10 bis n-C50 berichtet werden sollen. Die Angabe weiterer Fraktionen wird nicht länger gefordert.

MOAH innerhalb der Gruppe der Mineralöle

Unter Mineralölen versteht man komplexe Mischungen von Kohlenwasserstoffen (C10 - C50), die überwiegend aus fossilen, petrogenen Quellen stammen. Mineralöle technischer Qualität enthalten neben gesättigten Mineralölkohlenwasserstoffen MOSH (mineral oil saturated hydrocarbons) auch aromatische Bestandteile (MOAH, mineral oil aromatic hydrocarbons). Die MOAH-Fraktion ist ein komplexes Stoffgemisch mit unterschiedlicher und größtenteils unbekannter Toxizität, anders als etwa die strukturell verwandten polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK).

Toxikologische Bewertung und rechtliche Regelungen

Die toxikologische Relevanz insbesondere der MOAH-Fraktion ist seit vielen Jahren bereits bekannt. Nach ihren in 2012 und 2019 veröffentlichten Gutachten hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority – EFSA) im September 2023 ein weiteres wissenschaftliches Gutachten zur Risikobewertung von Mineralölkohlenwasserstoffen veröffentlicht.

Für MOSH wurde geschlussfolgert, dass die ernährungsbedingte Exposition gegenüber MOSH für keine Altersgruppe Anlass zur Sorge gibt.

Für MOAH bestätigen lt. EFSA neuere Studien, dass deren Genotoxizität mit dem Vorhandensein von MOAH mit drei oder mehr aromatischen Ringen zusammenhängt. Um Referenzwerte zu ermitteln, fehlen jedoch belastbare Daten zur oralen Toxizität von MOAH, ebenso zum Einfluss der Ringalkylierung sowie zur Genotoxizität von MOAH mit ein und zwei Ringen. Da nur wenige Informationen über das Vorkommen und die Zusammensetzung von MOAH in Lebensmitteln vorliegen, arbeiteten die Experten mit zwei verschiedenen Vorhersageszenarien. Beide Expositionsszenarien (MOE – Margin Of Exposure) weisen auf ein mögliches Gesundheitsrisiko hin. Es wurde eine grundsätzliche Besorgnis für die menschliche Gesundheit geäußert, jedoch müssen weitere Daten erhoben werden u. a. zur MOAH-Zusammensetzung nach Ringzahl in Lebensmitteln und zu den Quellen der Lebensmittelkontamination.

Darüber hinaus haben Vertreter:innen deutscher Lebensmittelüberwachungsbehörden und der Lebensmittelwirtschaft bereits in 2019 sogenannte Orientierungswerte für Gehalte an Mineral­öl­kohlen­wasser­stoffen sowie deren strukturelle Analoga für eine Reihe von Matrixgruppen entwickelt. Ziel ist es, mithilfe dieser Orientierungswerte und der zuvor erstellten Toolbox Minimierungsstrategien für Mineralöle entlang der Lebensmittelkette zu unterstützen. Auch hier wird für die MOAH-Fraktion auf die oben genannten Bestimmungsgrenzen des JRC-Berichts, die nun als Höchstgehalte vorgeschlagen wurden, verwiesen.

Analyse von Mineralölkohlenwasserstoffen

Die Expert:innen aus dem Kompetenzzentrum für Organische Kontaminanten des Eurofins Labornetzwerks für Lebens- und Futtermittelanalytik in Deutschland haben jahrelange Erfahrung mit der Analyse, Auswertung und Bewertung von Mineralölkohlenwasserstoffen (MOSH, POSH, PAO, MOAH) in verschiedenen Lebensmittelmatrizes. Standardmäßig wird die online-LC-GC-FID-Analyse angewendet.

Neben der online-LC-GC-FID-Analyse von Mineralölen in Lebensmitteln bieten wir mit der zweidimensionalen GCxGC-TOF-MS auch die massenspektrometrische Charakterisierung von Mineralölkontaminationen an, um Kund:innen zusätzliche Unterstützung bei der Aufklärung von Kontaminationsquellen und der toxikologischen Bewertung der Kontamination zu bieten. Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag Charakterisierung von MOSH-/MOAH-Befunden mittel GCxGC-TOF-MS.

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