EU-Monitoring-Empfehlung für Metalle und Iod in Algen und Halophyten
April 2018. Am 21. März 2018 hat die Europäische Kommission mit Ihrer Empfehlung (EU) 2018/464 zur Überwachung von Arsen (vorzugsweise anorganische Arsen und Gesamtarsen), Cadmium, Iod, Blei und Quecksilber (vorzugsweise Methylquecksilber und Gesamtquecksilber) in folgenden Produkten aufgerufen:
- essbare Halophyten (Salzpflanzen), wie Salicorna europaea, Tetragonia tetragonoides
- Seetangarten, die als Lebensmittel oder Futtermittel verwendet werden, wie Arame (Ecklonia bicyclis), Blasentang (Fucus vesiculosus), Speise-Rotalge (Palmaria palmata), Hiziki (Hizikia fusiforme), Irischmoos (Chondrus crispus), Fingertang (Laminaria digitata), Kombu (Laminaria japonica, Saccharina japonica), Nori oder Purpurtang (Porphyra und Pyropia), Knotentang (Ascophyllum nodosum), Meerlattich (Ulva sp.), Riementang (Himanthalia elongata), Sägetang (Fucus serratus), Codium (Codium sp.) Zuckertang (Sacharina latissima), Wakame (Undaria pinnatifida) und Flügeltang (Alaria esculenta)
- auf Seetang basierte Lebensmittelzusatzstoffe wie Alginsäure und Alginate, Agar-Agar, Carageenan, Euchema-Algen und aus Algen gewonnenen Carotine (E400, E401, E403, E404, E405, E406, E407, E407a und E160a(iv).
Hintergrund der Monitoring-Empfehlung ist der stetig zunehmende Verzehr von Seetang und Halophyten in der EU. Verfügbare Daten zeigen, dass Seetang erhebliche Konzentrationen an Arsen, Cadmium, Iod, Blei und Quecksilber enthält. Ziel des Vorhabens ist daher die Bewertung der Notwendigkeit der Einführung von Höchstgehalten an Arsen, Blei und Cadmium in diesen Waren bzw. der Änderung des Rückstandshöchstgehaltes für Quecksilber in Algen und prokaryontischen Organismen sowie von Maßnahmen hinsichtlich der Exposition von Iod.
Derzeitige rechtliche Regelungen
Die Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 legt Höchstgehalte für Cadmium in Nahrungsergänzungsmitteln, die ausschließlich oder vorwiegend aus Seetang oder aus Erzeugnissen bestehen, die aus Seetang gewonnen wurden, fest. Für Quecksilber in Algen und prokaryontischen Organismen gilt ein Rückstandshöchstgehalt von 0,01 mg/kg gemäß Verordnung (EG) Nr. 396/2005. Bereits in 2006 hat der Wissenschaftliche Ausschuss „Lebensmittel“ (SCF) für die Aufnahme von Iod eine Obergrenze von 600 µg/Tag für Erwachsene und von 200 µg/Tag für Kinder im Alter von ein bis drei Jahren festgelegt. Für auf Seetang basierende Lebensmittelzusatzstoffe sind Spezifikationen in den Anhängen der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 festgelegt. Des Weiteren sind in der Richtlinie 2002/32/EG Höchstwerte für den Gehalt an Arsen, Blei, Cadmium und Quecksilber in Futtermitteln festgelegt.
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