Diese acht Mehrwerte bieten Ihnen Pestiziduntersuchungen
Analyse von Pflanzenschutzmittelrückständen als umfassende QS-Maßnahme
Aug. 2022. Die Analysen von Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmitteln kann neben der wesentlichen Aussage über die Einhaltung der zulässigen Höchstgehalte hinaus weitere Hinweise über das untersuchte Produkt geben. Lesen Sie in diesem Artikel, welche dies sind und wie Sie anhand dieser Informationen die passenden QS-Maßnahmen ableiten.
Acht zusätzliche Erkenntnisse, die sich aus Pestizidanalysen ableiten lassen:
Das EU-Recht führt im Bereich der Pestizide eine sehr detaillierte Liste an Höchstgehalten und Anforderungen auf, welche dem entsprechenden Rohstoff und dem jeweiligen Pflanzenschutzmittelwirkstoff Rechnung tragen. So soll ein möglichst hohes Maß an Qualität und Sicherheit gewährleistet werden. Um die Einhaltung dieser Anforderungen zu überprüfen, steht eine Vielzahl analytischer Methoden zur Verfügung. Neben der Erfüllung der Gesetzesanforderungen erlaubt die Pestizidanalytik aber auch weitere Ansatzpunkte für die Qualitätskontrolle von Lebensmitteln und ihren Rohstoffen:
1. Bioanbau
Neben der Betrachtung der Rückstandshöchstgehalte ist bei Bioprodukten die reine Anwesenheit eines Wirkstoffes im Produkt bereits für die Bewertung entscheidend. Da für die Erzeugung und Verarbeitung von Bioprodukten strenge Vorschriften gemäß EU-Öko-Basis-Verordnung (EU) 2018/848 in Verbindung mit Verordnung (EU) 2021/1165 gelten, kann der Nachweis eines Pflanzenschutzmittels bereits ein Anlass sein, gemäß Artikel 28 (2) entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Dabei spielen neben der Höhe des Befundes die Art und Wirkungsweise des nachgewiesenen Wirkstoffes, der Verarbeitungsgrad des Produkts und die Kenntnis der Lieferkette eine große Rolle.
2. Herbizide
Bei Herbiziden handelt es sich um Wirkstoffe, die eingesetzt werden, um unerwünschte Pflanzen, sog. Beikräuter, abzutöten, da diese eine Konkurrenz zur Nutzpflanze darstellen. Weiterhin kann es durch diese Beikräuter zu einer Kontamination kommen, die sich durch einen Anteil an artfremden Pflanzenteilen oder durch den erhöhten Gehalt an unerwünschten Substanzen (z. B. Pyrrolizidinalkaloide) auf das Produkt auswirkt. Der Einsatz von (Total-)Herbiziden zur Abtötung von Beikräutern ist eine von mehreren Möglichkeiten des Unkrautmanagements. Daher sollten bei der Bewertung von Befunden von Herbiziden diese im Gesamtzusammenhang mit Kontamination aus Beikräutern betrachtet werden. Dies ist besonders gravierend, wenn andere Maßnahmen zur Bekämpfung von Beikräutern situationsbedingt erschwert sind (bspw. Arbeitskräftemangel durch pandemiebedingte Einschränkungen), sodass eine manuelle Unkrautbekämpfung, aber auch manuelle Ernte und Vorsortierung, schwieriger werden.
3. Desinfektionsmittel
Während der Verarbeitung von Lebensmitteln spielt die Lebensmittelhygiene eine wichtige Rolle. Eine Kontamination mit Mikroorganismen kann zum vorzeitigen Verderb der Lebensmittel führen oder im schlimmsten Fall zur Übertragung von pathogenen Keimen. Auf der anderen Seite können Keimreduzierungsmaßnahmen der Rohwaren sowie der Einsatz von Desinfektionsmitteln durch Mitarbeitende oder an Maschinen zu Rückständen im Lebensmittel führen (z. B. Chlorat oder quartäre Ammoniumverbindungen). Auch wenn solche Maßnahmen zur Sicherung der Produktqualität unumgänglich sind, können diese Rückstände je nach Betriebsart auf eine unsachgemäße und unerlaubte Anwendung hindeuten.
4. Begasungs-/Lagerschutzmittel
Bestimmte Wirkstoffe werden vorwiegend oder ausschließlich nach der Ernte als Lagerschutzmittel eingesetzt (z. B. Ethylenoxid, Sulfurylfluorid). Gerade in Zeiten gestörter Lieferketten sind längere Lagerzeiten manchmal unvermeidlich. Die Wahrscheinlichkeit des Einsatzes von Lagerschutzmitteln steigt mit der Länge der Lagerzeit. Befunde solcher Wirkstoffe sind ein Hinweis auf durchgeführte Lagerschutzmaßnahmen und können im Rahmen des Lieferantenaudits auf Plausibilität überprüft werden. Dementsprechend müssen spezifische Maßnahmen zur Minimierung dieser Rückstände, die im Rahmen der Analyse von Pflanzenschutzmitteln gewonnen werden, ergriffen werden. Sollten diese Maßnahmen nicht korrekt dokumentiert sein, ist das Dokumentensystem des Lieferanten zu überprüfen und möglicherweise der Lieferant als kritisch in Bezug auf die eigene Risikobewertung einzustufen.
5. Mehrfachrückstände
Neben der Höhe eines Wirkstoffrückstands kann auch der gleichzeitige Befund von vielen Wirkstoffen in einer Probe von Bedeutung sein. Neben den bisher noch nicht vollständig erforschten gesundheitlichen Auswirkungen multipler Rückstände in einem Lebensmittel, kann ihr Vorhandensein einen Hinweis darauf geben, ob die Rohware chargenrein oder aus vielen Einzelchargen gemischt ist. Wenn beim Anbau der einzelnen Chargen unterschiedliche Wirkstoffe verwendet werden, könnte dies dazu führen, dass zwar jeder einzelne Wirkstoff in der gemischten Charge eine geringe Konzentration aufweist, aber die absolute Anzahl der Wirkstoffe erhöht ist.
6. Herkunft
Bestimmte Wirkstoffe werden vorwiegend oder häufiger in bestimmten Ländern und Regionen der Welt verwendet. Dies hat auf der einen Seite mit der Zulassung, auf der anderen Seite auch mit der Erhältlichkeit sowie mit der Notwendigkeit der Anwendung (z. B. durch klimatische Gegebenheiten) zu tun. Daher kann das Vorhandensein eines oder mehrere bestimmter Wirkstoffe helfen, die Herkunft der Rohware zu bestätigen oder der Angabe noch einmal genauer mittels Audits, Plausibilitätsprüfung oder Isotopenanalyse nachzugehen.
7. Authentizität
Einige Wirkstoffe werden aufgrund ihrer Wirkweise zielgenau auf bestimmten Pflanzen eingesetzt. Zu dieser Gruppe gehören z. B. einige Wachstumsregulatoren wie das Chlormequat, das sehr häufig in Getreide Anwendung findet. Neben der Indikation für eine mögliche Verunreinigung von Bio-Erzeugnissen (siehe Punkt 1) könnte beispielsweise ein Befund in Kartoffelmehl auf eine Vermischung mit Getreidemehl hindeuten. Dies kann im Rahmen der Qualitätskontrolle durch Lieferantenaudits oder durch alternative Analysen (z. B. DNA-Analytik mittels PCR) weiter überprüft werden.
8. Sonstige Multiple-Source-Rückstände
Einige Stoffe, die im Pflanzenschutz eingesetzt werden, durch Metabolisierung entstehen oder als Beistoffe aus dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln stammen, sind nicht immer einfach im Kontext der gesetzlichen Vorgaben für Rückstandshöchstgehalte einzuordnen, da sie aus verschiedenen potentiellen Quellen stammen können. Dies gilt z. B. auch beim Einsatz von Desinfektionsmitteln, die ebenso als Pflanzenschutzmittel angewendet werden. Diese Stoffe können folglich auch Hinweise auf die Art der Verarbeitung, auf die Lagerung oder den Transport des Produktes geben. So kann das Vorhandensein von 2-Phenylphenol, Biphenyl und Anthrachinon beispielsweise auf Kontakt mit Räuchergasen hindeuten.
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