Anpassungen der Konformitätskontrollen und Vermarktungsnormen für Olivenöl
Änderungsverordnung zur Durchführungsverordnung (EU) 2022/2105 geplant
Aug. 2024. Mit der Initiative zur Anpassung der Konformitätskontrollen und Vermarktungsnormen für Olivenöl[1] möchte die Europäische Kommission die EU-Vermarktungsnormen für Olivenöl mit den kürzlich vom Internationalen Olivenrat verabschiedeten Änderungen der Vermarktungsnormen für Olivenöl und Oliventresteröle [2] in Einklang bringen. Gleichzeitig werden auch die Vorschriften für die Überprüfung der organoleptischen Merkmale von Olivenöl und für das Probenahmeverfahren für Konformitätskontrollen klarer gefasst. Eine Änderungsverordnung ist für das vierte Quartal 2024 geplant und soll sofort in Kraft treten.
Hintergründe zu den geplanten Änderungen:
In der Tabelle A im Anhang I in der delegierten Verordnung (EU) 2022/2104[3] wird der Parameter "Fehlermedian" für Native Olivenöle geregelt. Dieser Parameter ist entscheidend für die Olivenölkategorie. Organoleptische Fehler können sowohl während der Produktion als auch während der Lagerung oder beim Transport entstehen. Die unterschiedlichen Mitgliedstaaten sollten sich daher einig darüber sein, wie organoleptische Fehler festzustellen sind. Dafür ist eine einheitlich durchgeführte Prüfung mit festgelegtem Ablauf und Kriterien notwendig. Sollte ein Panel die auf dem Etikett angegebene Kategorie nicht bestätigen, hat der verantwortliche Marktteilnehmende das Recht, eine Gegenanalyse zu beantragen. Mindestens eine der beiden Prüfergruppen muss dabei im Mitgliedstaat ansässig sein, aus dem der Inverkehrbringende stammt.
Da die Behörden der verschiedenen Mitgliedsstaaten die Konformitätskontrollen unterschiedlich auslegen, soll die Stichprobenmethodik präzisiert werden. Folgend sollen daher in der Verordnung (EU) 2022/2105[4] Anpassungen und Ergänzungen vorgenommen werden, um die Probennahme und die Konformitätskontrollen zu vereinheitlichen.
Geplante Änderungen in der Verordnung (EU) 2022/2105:
In Artikel 4 soll folgender Paragraf ergänzt werden: "Hält eine Probe natives Olivenöl extra den in Anhang I Tabelle A der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2104 festgelegten Grenzwert für den mittleren organoleptischen Fehler nicht ein, so melden die betreffenden Mitgliedstaaten dies gemäß Artikel 16 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1715 als Nichtkonformität, es sei denn, die nationalen Behörden vermuten, dass Unternehmen oder Einzelpersonen vorsätzlich handeln, um die Käufer zu täuschen und sich einen ungerechtfertigten Vorteil zu verschaffen."
In Artikel 11 gibt es folgende Änderung in Paragraf 2: Bei einer Gegenanalyse (aufgrund einer sensorisch nicht bestätigten angegebenen Kategorie) muss bisher mindestens eine der Prüfergruppen aus dem Land des Produzierenden stammen. Zukünftig soll die Prüfergruppe stattdessen aus dem Land des Inverkehrbringenden stammen.
Formale Änderungen in den Anhängen der Verordnung (EU) 2022/2104:
Folgende formale Änderungen sollen in den Anhängen vorgenommen werden:
- In Anhang I, Zeile 7 werden "Methyl Ester" aus der zu verwendenden IOR-Methodenbeschreibung entfernt.
- In der Tabelle 1 unter Absatz 1.1. soll für Verpackungen von 750 ml oder mehr die Mindestgröße einer Einzelprobe auf "mindestens einer Verpackung" statt wie bisher "einer Verpackung" angepasst werden.
- Absatz 2.1. wurde gekürzt, Beispiele für eine Notwendigkeit der Erhöhung der Einzelproben sollen rausgenommen werden.
- Im Einleitungssatz für Absatz 2.2. wird der Grund für die mögliche Partieerhöhung durch die Behörde ergänzt, wenn die Homogenität der Partie sonst nicht überprüft werden kann.
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Relevante Quellen:
[1] Europäische Kommission: Vermarktungsnormen für Olivenöl – Überarbeitung der Konformitätskontrollen (europa.eu)
[2] International Olive Oil Council: IOC Standards, Methods and Guides
[3] Delegierte Verordnung (EU) 2022/2104 der Kommission
[4] Durchführungsverordnung (EU) 2022/2105 der Kommission