Glutenfreie Lebensmittel: Was es bei der Kennzeichnung zu beachten gilt
Rechtliche Regelungen und Zertifizierungsmöglichkeiten für Produzierende
Dez. 2021. Glutenfreie Lebensmittel sind immer häufiger in den Regalen des Einzelhandels zu finden. In diesem Artikel erläutern wir, was Sie als Produzierende bei der Auslobung, Zertifizierung und Analyse Ihrer Produkte mit dem Claim "Glutenfrei" und dem zugehörigen Symbol beachten müssen.
Gluten als Lebensmittelallergen – Rechtliche Regelungen
Auch wenn es sich bei der Zöliakie nicht um eine Allergie im klassischen Sinne, sondern um eine Autoimmunerkrankung handelt, zählt Gluten im lebensmittelrechtlichen Kontext zu den Lebensmittelallergenen. Das Lebensmittelrecht unterscheidet 14 Allergenklassen, die auf der Verpackung kenntlich gemacht werden müssen. Die Allergenklassen sind festgeschrieben in der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, welche durch die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) im deutschen Recht umgesetzt ist. Gluten ist neben Sulfit das einzige Allergen, für das eine gesetzliche Höchstmenge existiert. In der EU-Verordnung 41/2009 ist geregelt, dass Lebensmittel, die als "glutenfrei" ausgelobt werden, maximal 20 mg/kg (20 ppm) Gluten enthalten dürfen. Bei einem Glutengehalt von maximal 100 mg/kg (100 ppm) darf von einem Produkt mit "sehr niedrigem Glutengehalt" gesprochen werden.
Verwendung des Glutenfrei-Symbols "Durchgestrichene Ähre"
Das Gutenfrei-Symbol, welches eine durchgestrichene Ähre darstellt, ist europaweit anerkannt und wird nach dem Standard der Association of European coeliac societies (AOECS) vergeben. In Deutschland ist die Deutsche-Zöliakie-Gesellschaft (DZG) für die Vergabe des Symbols zuständig. Damit das Glutenfrei-Symbol auf Lebensmittelverpackungen, Werbematerialien oder der Unternehmenswebsite verwendet werden darf, ist es nötig, einen Lizenzvertrag mit der DZG abzuschließen. Voraussetzung hierfür sind ein erfolgreich abgeschlossenes AOECS-Audit durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle sowie der analytische Nachweis, dass das betreffende Produkt einen Glutengehalt von 20 mg/kg nicht überschreitet. Der geforderte Höchstgehalt stimmt also mit der europäischen Gesetzgebung überein. Nicht verwendet werden darf das Symbol für unverarbeitete Produkte wie Milch, Eier, Obst, Gemüse, rohes Fleisch und Fisch.
Zertifizierung nach AOECS-Kriterien
Wie oben erwähnt, sieht die AOECS-Zertifizierung eine Kombination aus Vor-Ort-Begehung (Audit) und Analysen vor. Das Audit umfasst die Themen:
- Dokumentenmanagement (AOECS Standard Präambel 1)
- Rohmaterialien und Lieferanten (AOECS Standard 7.4 + 7.5)
- Produktionsprozess, Lagerung und Transport (AOECS-Standard 7)
- Kontrollen (AOECS-Standard 7+8)
- Identifizierung und Nachverfolgbarkeit (AOECS-Standard 7.10 + 7.11)
- Nichtkonformität und Mängel (AOECS-Standard 7.10 + 7.11)
- Schulung (AOECS-Standard 7.8)
Die Auditierung nach dem AOECS-Standard kann hervorragend mit einem anderen Audit (IFS, BRC, FSSC etc.) kombiniert werden.
Für den analytischen Nachweis der Gluten“freiheit“ stehen ELISA-Methoden zur Verfügung. Die im Eurofins Food & Feed Testing Labornetzwerk in Deutschland angebotenen immunologischem Tests verwenden R5-Antikörper, die der Empfehlung des Codex Alimentarius Komitees für Analysemethoden und Probenahmen (kurz CCMAS, Codex Committee on Methods of Analysis and Sampling) entsprechen. Darüber hinaus erfüllen unsere Tests alle weiteren Anforderungen der Zöliakiegesellschaften zur Untersuchung von Backwaren, Milch- und Fleischwaren, Süßwaren, Gewürze u.v.m.
Mit Eurofins Unternehmen zur erfolgreichen Glutenfrei-Auslobung
Eurofins Food Control Services GmbH ist eine zugelassene Zertifizierstelle und kann durch ein Audit die Konformität Ihrer Produktion mit dem AOECS-Standard bestätigen. Zusätzlich unterstützt unser Eurofins Food & Feed Testing Labornetzwerk in Deutschland Sie mit unseren umfänglichen Analysen bei der Einhaltung der Glutenhöchstgehalte. Ihr Kundenbetreuer/Ihre Kundenbetreuerin und unsere Expertinnen für Zertifizierungen sowie Analytik glutenfreier Produkte freuen sich auf Ihre Anfrage!