IFS Food Standard 7, alle aktuellen Regelungen – Version IFS Food Standard 8 steht bevor
Die wesentlichen Fakten für Sie zusammengefasst
Update vom September 2023. Nach langen Vorbereitungen steht die Einführung des IFS Food Version 8 bevor. Ab dem 1. Oktober 2023 können Sie optional die neue Version für das Audit wählen. Ab dem 1. Januar 2024 wird die Auditierung nach Version 8 verpflichtend sein. Hier finden Sie die aktuell gültigen Regelungen seit Einführung des IFS Food 7.
Änderungen im Auditprotokoll des IFS Food 7
- Zunächst gibt es Änderungen im Zertifizierungsprozess, mind. 50 % der Zeit wird der Vor-Ort-Begehung mit einer risikobasierten Produkt-Probennahme zugeordnet. Ebenso muss das Unternehmen innerhalb von 3 Werktagen jegliche, für die Zertifizierung relevanten Änderungen, an die Zertifizierungsstelle melden, dies gilt auch für Produktrückrufe.
- Die Bewertungen wurden ebenfalls überarbeitet, ein "B" gilt nun als "point of attention", der eine erhöhte Aufmerksamkeit einfordert. Eine "B"-Bewertung von KO-Anforderungen ist nicht möglich.
- Neu ist, dass ausgelagerte Prozesse vertraglich geregelt werden müssen. Falls keine IFS- oder GFSI-anerkannte Zertifizierung vorliegt, muss ein Audit durch eine kompetente Person durchgeführt werden. Der:die Auditor:in überprüft während des Audits sämtliche, dazugehörige Dokumentation. Handelswaren und komplett ausgelagerte Prozesse fallen weiterhin nicht unter die IFS-Auditierung.
- Die Unternehmen werden in verschiedene Arten von Produktionsstätten untergliedert, neu kommt hier ein Produktionsstandort mit unterschiedlichen Rechtseinheiten dazu.
- Der IFS Food 7 geht erstmals intensiv auf die Lebensmittelsicherheitskultur in den Unternehmen ein, dies findet Berücksichtigung in der Managementbewertung und in der Unternehmenspolitik. Das Hauptaugenmerk liegt darauf, Vertrauen in die Produkte und Prozesse zu bringen.
- Jedes dritte Audit wird als unangekündigtes Audit stattfinden.
- Eine GLN (Global Location Number) wird für Unternehmen im Europäischen Wirtschaftsraum und im Vereinigten Königreich verpflichtend.
- Wenn ein unangekündigtes Audit nicht bestanden wird, muss ein neues, angekündigtes Audit, erfolgen.
Split-Audits in Zeiten von Corona
Mit Update im Januar 2021 hat auch der IFS die Möglichkeit geschaffen, die Rezertifizierungsassessments als Split-Assessment anzubieten. Dies kann auf alle IFS Standards angewendet werden, wobei, mit Ausnahme des IFS Broker, immer ein On-Site-Teil mit 50 % der Zeit durchgeführt werden muss. Der On-Site-Teil wird als erster bewertet, die Dokumentenprüfung erfolgt dann online. Das Remote-Assessment muss innerhalb von 14 Tagen durchgeführt werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie vorab mit Ihren Kund:innen klären müssen, ob das Zertifikat auf Basis des IFS Split Assessments anerkannt wird. Gleichzeitig muss eine Risikobewertung stattfinden, um zu prüfen, ob es technisch möglich ist. Alle relevanten Dokumente und Aufzeichnungen müssen digital zur Verfügung gestellt werden können. Auf dem Zertifikat wird der Hinweis "Ein Teil des Assessments wurde unter Verwendung von IKT durchgeführt – Split-Assessment".
Hiermit wurde die Möglichkeit geschaffen, während der Pandemie weiterhin die Assessments im Zeitrahmen durchzuführen und das Corona-Risiko für die Beteiligten zu minimieren.
Verwendung des IFS Logo
Die neue Fassung des IFS Food Standard gibt auch einen Hinweis zur Verwendung des IFS Logos: es darf nur die neueste Version verwendet werden und auch nur dieses, für welchen sie zertifiziert sind. Wenn Produkte aus der Zertifizierung ausgeschlossen werden, muss das am Logo kenntlich gemacht werden.
Anpassungen im Fragenkatalog
- Der Fragenkatalog heißt nun "Liste der IFS Food Assessmentanforderungen" und wurde um 15 % der Anforderungen gekürzt. Es kommen aber auch neue Anforderungen hinzu.
- Das HACCP-Konzept wird nun zum HACCP-Plan und berücksichtigt neu neben den radiologischen Gefahren auch den Einfluss der Allergene, die produktberührenden Materialien sowie das Verpackungsmaterial. Streifenvorhänge aus Plastik werden explizit erwähnt, im Fremdkörpermanagement sind weitere Details wie z. B. Leitungen, Laufwege, Leitern und Plattformen, zu berücksichtigen. Auch bei der Reinigung der Arbeitskleidung werden konkrete Anforderungen gestellt.
- Für die Schädlingsbekämpfung müssen Sie mehr Eigenverantwortung übernehmen, eine darin ausgebildete Person soll die laufende Überwachung betreuen.
- Eine für Food Fraud verantwortliche und sachkundige Person muss benannt werden, die mindestens jährlich die Verwundbarkeitsanalyse überprüft. Der Teil Food Defense wurde deutlich zusammengefasst, die Wirksamkeit des Konzeptes wird in die internen Audits integriert.
- Lebensmittelabfälle, die in die Futtermittelindustrie gehen, haben ebenfalls definierte Auflagen, um das Risiko der Kontamination bzw. einem Verderb vorzubeugen.
- Die Rückverfolgung muss innerhalb von vier Stunden vorliegen, erstmals wird auch die Verwendung von "Rework" berücksichtigt.
- Der Abschnitt zum Thema „GVO“ wurde komplett entfernt und ein neuer Punkt für Produkte „frei von“ aufgenommen. Hierfür müssen nachweisbare Methoden implementiert sein.
Unterstützung im Bereich Analytik
Im Bereich der Analytik unterstützen wir Sie gerne hinsichtlich der Ausstattung von Schnelltests für „frei von“-Produkte, chemisch-physikalischen Untersuchungen oder relevanten Parametern aus der Umweltanalytik, auf die der IFS Food 7 nun explizierter eingeht. Gerne beraten wir Sie in der Aktualisierung ihres Probenentnahmeplans, hier wird neben den Produktanalysen nun auch nach der Prozessanalytik gefragt. Ihr:e Kundenbetreuer:in und unsere Expertinnen für Analytik sowie Zertifizierungen freuen sich auf Ihre Anfrage!