Untersuchung von Pyrrolizidinalkaloiden und Isomeren
EU-Höchstgehalte für Tee, Kräuter und weitere Warengruppen
Mai 2023 (Update). Seit Juli 2022 gelten neue Höchstgehalte für Pyrrolizidinalkaloide in bestimmten Lebensmitteln. Diese sind aktuell in der Verordnung (EU) 2023/915[1] zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln festgelegt. Lebensmittel, die vor Juli 2022 rechtmäßig in den Verkehr gebracht wurden, dürfen bis Ende 2023 weiter vermarktet werden.
Gleichzeitig stiegen auch die Anforderungen an die Analyse der Pyrrolizidinalkaloide. Die Höchstwerte beziehen sich auf die Summe von 21 Pyrrolizidinalkaloiden sowie auf 14 weitere Isomere, die sich mit den 21 geregelten analytisch überlagern können. Die Summen werden nach dem „Lower-Bound“-Ansatz gebildet.
Höchstgehalte sind für folgende Warengruppen festgesetzt:
- Tee (auch aromatisiert) und Kräutertee
- Nahrungsergänzungsmittel mit pflanzlichen Inhaltsstoffen
- Pollen(-produkte) sowie Nahrungsergänzungsmittel auf Pollenbasis
- verschiedene getrocknete Kräuter sowie Borretsch
- Kreuzkümmel
Die Höchstgehalte beziehen sich auf die Summe von 21 Pyrrolizidinalkaloiden bzw. N-Oxiden sowie 14 zusätzliche Pyrrolizidinalkaloide und N-Oxide, die sich analytisch überlagern können. Die Summen werden nach dem „Lower-Bound“-Ansatz gebildet.
Vorkommen in Pflanzen
Pyrrolizidinalkaloide sind sekundäre Stoffwechselprodukte, die von einer Vielzahl weltweit vorkommender Pflanzenarten zum Schutz vor Fraßfeinden gebildet werden. Es sind mehr als 500 verschiedene Pyrrolizidinalkaloide und deren N-Oxide bekannt, die teilweise extrem toxisch sind.
Es wird geschätzt, dass ca. 6.000 Pflanzenspezies – das sind drei Prozent aller Blühpflanzen – Pyrrolizidinalkaloide enthalten können. Das Vorkommen variiert je nach Pflanzenart und Pflanzenteil und wird von weiteren Faktoren wie Klima und Bodenbeschaffenheit beeinflusst. Zu den relevanten Pflanzen zählen das Jakobs-Kreuzkraut (Senecio jacobaea L.), Vertreter aus der Familie der Korbblütler (Asteraceae), Vertreter der Raublatt- und Borretschgewächse (Boraginaceae) sowie der Hülsenfrüchte (Fabaceae oder Leguminosae).
Vorkommen in Lebens- und Futtermitteln
Pyrrolizidinalkaloide gelangen in der Regel über PA-haltige Unkräuter in Lebensmittel und Futtermittel. Salat, Blattgemüse, Kräuter, Gewürze, Tee, Honig und pollenbasierte Produkte sowie Borretschöl sind seit längerem als potenziell betroffene Lebensmittelgruppen bekannt. Auch über das Vorkommen von Pyrrolizidinalkaloiden in Pseudocerealien hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in 2014 berichtet. In Futtermitteln können Pyrrolizidinalkaloide ein ernstzunehmendes Problem darstellen, insbesondere in Heu und Silage, da die Tiere den charakteristischen Eigengeruch der speziellen Pflanzen nicht mehr wahrnehmen.
Toxikologie
Pyrrolizidinalkaloide können die Leber schädigen und zeigen in Tierversuchen genotoxische und kanzerogene Wirkungen, für die kein sicherer Schwellenwert abgeleitet werden kann. Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat im Juni 2020 mit seiner Stellungnahme 026/2020 eine aktualisierte Risikobewertung zu Pyrrolizidinalkaloiden in Lebensmitteln veröffentlicht. Neue Gehaltsdaten aus den Jahren 2015-2019 zeigen, dass die Aufnahme von Pyrrolizidinalkaloiden z.B. aus Honig, Milch, Spinat und insbesondere Tee und Kräutertee in den letzten Jahren gesunken ist. Für die ebenfalls für die PA-Aufnahme relevanten Lebensmittelgruppen wie Kräuter, Gewürze und Nahrungsergänzungsmittel konnte mangels ausreichender Datenlage keine abschließende Aussage getroffen werden. Es besteht jedoch laut BfR Anlass zur Empfehlung, die Bemühungen fortzusetzen, durch Verbesserung von Anbau-, Ernte- und Reinigungsmethoden die Gehalte von Pyrrolizidinalkaloiden in Lebensmittelgruppen wie Kräutern und Gewürzen zu senken.
Analyse von Pyrrolizidinalkaloiden und Isomeren
Unsere Expert:innen aus dem Kompetenzzentrum für Mykotoxine und Pflanzentoxine des Eurofins Labornetzwerks für Lebens- und Futtermittelanalytik in Deutschland haben bereits langjährige Erfahrung mit der LC-MS/MS-Analyse von Pyrrolizidinalkaloiden in allen relevanten Lebensmittel- und Futtermittelmatrices. Die Mitarbeit in (inter-)nationalen Gremien ermöglicht uns seit Jahren die stetige Anpassung der Analytik und Auswertung der Pyrrolizidinalkaloide an den jeweils aktuellsten rechtlich/wissenschaftlichen Status quo. Unsere Methodenanpassungen ermöglichen die komplexen Summenbildungen der 21 plus 14 Pyrrolizidinalkaloide bzw. N-Oxide gemäß den Anforderungen der Verordnung. Über die gesetzlich geregelten 21+14 Pyrrolizidinalkaloide hinaus umfasst unser Analysenportfolio für ausgewählte Matrices auch die Untersuchung unter GMP-Bedingungen.
Kontaktieren Sie uns
Haben Sie Fragen zur Analyse von Pyrrolizidinalkaloiden? Kontaktieren Sie Ihre:n persönliche:n Kundenbetreuer:in oder unsere Expertinnen Carina Kellner oder Sandra Kobüssen.
Relevante Verordnungen
[1] Verordnung (EU) 2023/915 der Kommission (Kontaminantenverordnung)