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GVO-Regularien der russischen Föderation erfordern angepasste Analysestrategien

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Untersuchungsumfänge zur Sicherung der Verkehrsfähigkeit Ihrer Futtermittel

Feb. 2022. Russlands Föderaler Aufsichtsdienst für die Tier- und Pflanzengesundheit (Rosselkhoznadzor) hat in den letzten Jahren wiederholte Fälle von nicht deklarierten Bestandteilen gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in Futtermitteln beanstandet. Im letzten Jahr wurde deshalb von den russischen Behörden ein Einfuhrverbot für Futtermittel und Futterzusatzstoffe aus mehreren Ländern in die Russische Föderation verhängt. Erfahren Sie in diesem Artikel, welche Ländern von den Einschränkungen aktuell betroffen sind und welche GVO-Regularien es zu beachten gilt, wenn Sie Ihre Produkte nach Russland exportieren möchten.

Unterschiedliche GVO-Regularien weltweit

Lebens- oder Futtermittel, die aus GVO bestehen, aus GVO hergestellt wurden oder diese enthalten, sind in vielen Regionen kennzeichnungspflichtig. Darüber hinaus gelten in vielen Ländern gesetzlich geregelte Null-Toleranzen oder niedrige Toleranzgrenzen für nicht zugelassene GVO und deren Gehalte in Lebens- und Futtermitteln. Zulassungen und Kennzeichnungsschwellen sind weltweit unterschiedlich geregelt. Eine Nichteinhaltung der einschlägigen Vorschriften sollte unbedingt vermieden werden, um einen reibungslosen Export in die jeweiligen Zielmärkte zu gewährleisten.

Wie in der EU, wird auch in Russland die Einhaltung der GVO-Vorschriften streng kontrolliert. Nicht oder falsch gekennzeichnete Waren sowie die Überschreitung von Schwellenwerten für nicht registrierte GVO verursachen Handelsprobleme für Futtermittelherstellende und Futtermittelexporteure, die ihre Waren nach Russland exportieren wollen. In der europäischen Union betraf dies unter anderem Deutschland, Belgien und Spanien. In weiteren Ländern der EU bestehen Einschränkungen für einzelnen Unternehmen[1],[2].

EU vs. Russische Föderation: Die zentralen GVO-Regularien im Überblick

Eine gründliche Kenntnis der GVO-Regularien im jeweiligen Exportgebiet ist eine wesentliche Voraussetzung, um die Verkehrsfähigkeit Ihrer Produkte zu gewährleisten. Zwischen den europäischen und den russischen GVO-Regularien bestehen einige wichtige Unterschiede. So gilt zum Beispiel in Russland eine 0,5 %-Toleranzschwelle für nicht-registrierte GVO in Futtermitteln. In der EU hingegen gilt für nicht zugelassene GVO eine strikte Nulltoleranz und für GVO, die unter den Geltungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 619/2011[3] fallen, eine Schwelle von 0,1 % in Futtermitteln. Gleichzeitig sind gegenwärtig im Vergleich zu Russland jedoch deutlich mehr GVO für den Import und die Verarbeitung zu Lebens- und Futtermitteln in der EU zugelassen[4]. Bereits aus dieser asynchronen Zulassungssituation zwischen der EU und Russland können sich besondere Herausforderungen ergeben, die zu beachten sind und geeignete Maßnahmen erfordern.

Individuelle Beratung rund um die GVO-Analytik Ihrer Produkte

Die Komplexität globaler Warenströme erfordert einen erfahrenen Partner mit detaillierten Kenntnissen der weltweiten Zulassungs- und Anbausituation von GVO. Wir bieten Ihnen speziell auf die GVO-Regularien in wichtigen Exportmärkten (z. B. Russischen Föderation oder Türkei) abgestimmte Analyseumfänge an und unterstützen Sie mit praxisorientierten Lösungen.

Gerne beantwortet unser Experte Ulf Rathjens persönlich Ihre Fragen zu analytischen Anforderungen, die sich aus den aktuellen GVO-Regularien der Russischen Föderation ergeben. Gemeinsam entwickeln wir so geeignete Analysestrategien für Ihre Produkte.

 

Quellen und relevante Verordnungen

[1] Russland stellt Import von Futtermitteln aus Deutschland ein (GTAI, 19.05.2021)
[2] Moskau stoppt Futtermittelimporte aus Deutschland (topagrar online, 25.05.2021) 
[3] Verordnung (EU) Nr. 619/2011 zur Festlegung der Probenahme- und Analyseverfahren für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln im Hinblick auf genetisch veränderte Ausgangserzeugnisse, für die ein Zulassungsverfahren anhängig ist oder deren Zulassung abläuft
[4] EU Community register of GM food and feed 
Ergänzend: Konsolidierter Text: Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel