Neue gesetzliche Regelung für Phosphonsäure-Rückstände in Lebensmitteln
Für die neuen Phosphonsäure-Höchstgehalte werden nun verschiedene Eintragswege berücksichtigt
Nov 2024 (Update). Am 29. Oktober 2024 ist die Verordnung (EU) 2024/2619 zur Änderung der Rückstandhöchstgehalte von Fosetyl, Kaliumphosphosäuren und Dinatriumphosphonat in Kraft getreten. Diese beschreibt zudem die Änderung der bisherigen Rückstandsdefinition von "Fosetyl-Al (Summe von Fosetyl, Phosphonsäure und ihren Salzen, ausgedrückt als Fosetyl)" in "Phosphonsäure und ihre Salze, ausgedrückt als Phosphonsäure". Die Verordnung gilt ab dem 29. April 2025.
Wir geben Ihnen hier einen Überblick über die geplanten Änderungen und was diese für die Befunde von Fosetyl bedeuten.
Eintragswege der Phosphonsäure ins Lebensmittel
Phosphonsäure ist unter anderem ein Abbauprodukt des Fungizids Fosetyl-Aluminium (Fosetyl-Al), welches z. B. beim Anbau von Obst und Gemüse eingesetzt wird. Rückstände von Phosphonsäure in Lebensmitteln lassen sich allerdings nicht immer auf den Einsatz von Fosetyl-Al zurückführen, da es auch andere Eintragswege geben kann. Mögliche Eintragspfade sind u. a. Dinatriumphosphonat und Kaliumphosphonat, die als zugelassene Substanzen in der EU verwendet werden dürfen.
Kaliumphosphonate werden auch als Bestandteil anderer landwirtschaftlich relevanter Produkte (z. B. Düngemittel, Pflanzenstärkungsmittel, Bodenverbesserungsmittel) verwendet, so dass die Behandlung von Pflanzen mit solchen Produkten zum Nachweis von Phosphonsäurerückständen in den entsprechenden landwirtschaftlichen Erzeugnissen führen kann. Die EU hält es daher für erforderlich, den möglichen Eintragsweg dieser Mittel bei der Festsetzung der entsprechenden Rückstandshöchstgehalte zu berücksichtigen.
Weitere Untersuchungen zeigen außerdem, dass Phosphonsäure auch natürlich in der Umwelt vorkommt.
Die Änderungen im Überblick
Insgesamt sieht die Verordnung (EU) 2024/2619 für einige Produkte Absenkungen und für andere Erhöhungen der RHG vor. Die Höchstgehalte reichen von der jeweiligen spezifischen Bestimmungsgrenze, z. B. 1,5 mg/kg für Cranberries und Datteln oder 20 mg/kg für Tee und Kaffee, bis hin zu spezifischen Höchstgehalten von 1000 mg/kg für Mandeln und 1500 mg/kg für Rooibos.
Die bisherige Rückstandsdefinition "Fosetyl-Al (Summe von Fosetyl, Phosphonsäure und ihren Salzen, ausgedrückt als Fosetyl)" berücksichtigt nicht die Eintragswege von Phosphonsäure in Lebensmittel. Mit der Verordnung (EU) 2024/2619 und der neuen Rückstandsdefinition "Phosphonsäure und ihre Salze, ausgedrückt als Phosphonsäure" sollen diese nun einbezogen werden. Neben dem soll Fosetyl künftig nicht mehr Bestandteil der Definition sein.
Bedeutung für Befunde von Fosetyl
Fosetyl-Al zerfällt beim Abbau zunächst zu Fosetyl, welches bisher Teil der Rückstandsdefinition war und somit gemeinsam mit der Phosphonsäure im Summenhöchstgehalt geregelt wurde. Zum Standardhöchstgehalt von 0,01 mg/kg gemäß Verordnung (EG) Nr. 396/2005 heißt es in der Fußnote:
"Die Ergebnisse von Fosetyl sollten nicht berücksichtigt werden, und der Standardhöchstgehalt von 0,01 mg/kg gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 findet keine Anwendung. Es gilt der Rückstandshöchstgehalt für seinen Metaboliten Phosphonsäure."
Das bedeutet, dass Befunde von Fosetyl bei einer Beurteilung nicht berücksichtigt werden. Es gilt allein der Höchstgehalt für die Phosphonsäure und ihre Salze.
Wir unterstützen Sie!
Die Eurofins Labore für Lebens- und Futtermittelanalytik in Deutschland haben langjährige Erfahrung in der Analyse von Phosphonsäure in pflanzlichen Lebensmitteln. Wir unterstützen Sie gerne bei ihren analytischen Fragestellungen. Kontaktieren Sie dazu ganz einfach Ihre:n persönliche:n Ansprechpartner:in oder wenden Sie sich direkt an unsere Expertin Sandra Kobüssen.