JavaScript is disabled. Please enable to continue!

Mobile search icon
Lebensmittel >> Food Testing News >> Folat in Babynahrung FSMP NEM

Folat in Säuglings- und Kleinkindnahrung, FSMP und Nahrungsergänzungsmitteln

Sidebar Image

Innovative Methode zur quantitativen Bestimmung des Gesamtfolat-Gehalts und des diätetischen Folat-Äquivalents

Okt. 2021. Eurofins bietet ab sofort eine innovative Methode zur quantitativen Bestimmung des Gesamtfolat-Gehalts in Nahrungsmitteln für Babys und Kleinkinder, FSMP und Nahrungsergänzungsmitteln an, ergänzt um die Berechnung des diätetischen Folat-Äquivalents.

Die neue Analysemethode im Überblick

  • Normative Basis der neu etablierten Methode: AOAC-Methode 2013.13
  • Methode: LC-MS/MS
  • Niedrigere LOQs
  • Sowohl Mono- als auch Polyglutamate werden erfasst
  • Folsäure und die wichtigsten natürlich vorkommenden Nahrungsfolate werden differenziert bestimmt:
    • Folsäure (Pteroylmonoglutaminsäure)
    • 5-Methyltetrahydrofolat (5-MTHF)
    • 5-Formyltetrahydrofolat (5-HCO-THF)
    • 10-Formylfolsäure (10-HCO-FA)
    • 5,10-Methenyltetrahydrofolat (5,10-MTN-THF)

Diese Folate können einzeln quantifiziert und die Ergebnisse zusätzlich auch als Summenparameter in Form von Formylfolat, Gesamtfolat und dem Diätetischen Folat-Äquivalent (DFE) dargestellt werden.

Die Methode ist für Säuglings- und Kleinkindnahrung, Nahrungsergänzungsmitteln sowie für Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (food for special medical purposes, kurz FSMP) geeignet und hilft so dabei, Ihre Produkte auf die Vorgaben gemäß der Verordnungen (EU) Nr. 2016/127[1] und (EU) Nr. 2016/128[2] zu überprüfen.

Was sind Folate? Begriffsklärung, Vorkommen und Funktion

Der Begriff Folat ist eine Sammelbezeichnung für eine Gruppe von wasserlöslichen B9-Vitaminen, welche im menschlichen Körper eine wichtige Rolle spielen. Folate kommen überwiegend in Form von Polyglutamaten sowohl in pflanzlichen Lebensmitteln (z.B. Spinat, Spargel, Salat und Tomaten) als auch in tierischen Lebensmitteln (z.B. Leber) vor. Ein Folatmangel kann zu kardiovaskulären Erkrankungen, Krebs und während der Schwangerschaft beim Embryo zu sogenannten Neuralrohrdefekten (Fehlbildungen des zentralen Nervensystems) führen. Zur ausreichenden Versorgung mit Folaten empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) eine tägliche Zufuhr von 300 µg Folatäquivalenten[3].

Wie auch andere Vitamine besitzen Folate nur eine begrenzte Stabilität und können insbesondere durch Hitze, Licht und Oxidation abgebaut werden. Innerhalb der Gruppe der Folate ist die synthetisch hergestellte Folsäure das stabilste Vitamin, weshalb dieses Folat überwiegend zur Supplementierung von Lebensmitteln verwendet wird.

Rechtlicher Hintergrund

In Ergänzung zur europäischen Verordnung (EU) Nr. 609/2013[4] finden die beiden delegierten Verordnungen (EU) Nr. 2016/127 und (EU) Nr. 2016/128 seit spätestens Anfang 2020 Anwendung. Für Säuglingsanfangs- und Folgenahrung sowie FSMPs gelten somit nun Mindest- und Höchstgehalte für Folat in Form des Diätetischen Folat-Äquivalents (DFE). Mit der neuen Methode ermöglicht Eurofins die erforderliche Erfassung und Quantifizierung von Folsäure und Nahrungsfolaten.

Besonders interessant für Produzierende von Nahrungsergänzungsmitteln ist, dass neben den Monoglutamat-Formen nun auch Polyglutamat-Formen der unterschiedlichen Folate erfasst werden – Minderbefunde sind somit nicht zu erwarten.

Wir haben Ihr Interesse geweckt?

Wenn Sie mehr über die neuen rechtlichen Regelungen rund um Folate wissen möchten oder Fragen zu unserer Analytik haben, stehen Ihnen unsere Expert:innen jederzeit gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich entweder an Ihre persönliche Kundenbetreuerin / Ihren persönlichen Kundenbetreuer oder kontaktieren Sie unsere Expert:innen.

 

Quellenangaben, relevante Verordnungen

[1] Konsolidierter Text: Delegierte Verordnung (EU) 2016/127 im Hinblick auf die besonderen Zusammensetzungs- und Informationsanforderungen für Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung und hinsichtlich der Informationen, die bezüglich der Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern bereitzustellen sind
[2] Konsolidierter Text: Delegierte Verordnung (EU) 2016/128  im Hinblick auf die besonderen Zusammensetzungs- und Informationsanforderungen für Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke
[3] K.-H. Bässler, I. Golly, D. Loew, K. Pietrzik: “Vitamin Lexikon – Für Ärzte, Apotheker und Ernährungswissenschaftler” Urban & Fischer Verlag, 3. Auflage 2002.
[4] Konsolidierter Text: Verordnung (EU) Nr. 609/2013 über Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung