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Europäische Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle

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Ein Schritt hin zu mehr Nachhaltigkeit

Okt. 2023. Der Entwurf der Europäischen Kommission für die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle[1] verfolgt ehrgeizige Ziele, um die Umweltauswirkungen von Verpackungen zu minimieren und die Kreislaufwirtschaft zu fördern. Die Kommissionspräsidentin hat angekündigt, den Verordnungsentwurf noch vor der Neuwahl des Europaparlaments im Sommer 2024 verabschieden zu wollen. Wir haben die Schlüsselziele des Entwurfs für Sie zusammengefasst.

Notwendigkeit nachhaltiger Verpackungen

Verpackungen sind allgegenwärtig in unserem modernen Leben. Sie schützen Produkte, erleichtern Transport sowie Lagerung und dienen als Träger von Produktinformationen. Doch Herstellung und Entsorgung von Verpackungen erzeugen erhebliche Mengen an Abfällen.

Seit vielen Jahren steigt die Gesamtmenge der Verpackungsabfälle in der EU kontinuierlich an. Ohne Intervention käme es bis 2030 zu einem weiteren Anstieg der Verpackungsabfälle um 19 %, bei Verpackungsabfällen aus Kunststoff sogar um 46 %[2]. So bildet der Entwurf der Europäischen Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle einen bedeutenden Schritt für den Schutz der Umwelt und die Förderung nachhaltiger Praktiken.

Die Ziele der Europäischen Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle

  1. Verbesserung der Recyclingfähigkeit: Spätestens bis 2030 sollen alle Verpackungen auf dem Markt mindestens zu 70 % recyclingfähig sein.
  2. Erhöhung des Einsatzes von Recyclingkunststoffen: Die Verordnung legt feste Mengen an Recyclingkunststoffen fest, die in bestimmten Anwendungen vorgeschrieben werden. So sollen z. B. bei der Herstellung von Einweggetränkeflaschen bis 2030 30 % und bis 2040 65 % Recyclingkunststoffe eingesetzt werden.
  3. Förderung kompostierbarer Verpackungen: Bereits zwei Jahre nach Veröffentlichung müssen bestimmte Verpackungen wie Etiketten, die direkt auf Obst und Gemüse geklebt werden, kompostierbar sein.
  4. Verbot bestimmter Verpackungsarten: Bestimmte Verpackungsdesigns wie Netze und Tüten, in die weniger als 1,5 kg Obst oder Gemüse abgefüllt werden, oder Einwegportionstüten für beispielsweise Senf und Ketchup in der Gastronomie werden komplett verboten werden.
  5. Quoten für wiederverwendbare Verpackungen: Bis 2030 sollen u. a. 20 % aller Getränke am Point of Sale in wiederverwendbaren Behältern verkauft werden. Bis 2040 soll dieser Anteil auf 80 % steigen. Auch für weitere Verpackungsarten werden ambitionierte Quoten für die Verwendung wiederbefüllbarer Verpackungen festgelegt.

Weiterhin strebt die EU eine generelle EU-weite Reduzierung der Verpackungsabfälle von 5 % bis 2030, 10 % bis 2035 und 15 % bis 2040 im Vergleich zum Jahr 2018 an.

Kontaktieren Sie uns!

Sie haben Fragen zur Europäischen Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle oder benötigen Unterstützung bei der Erstellung einer Strategie zur Umsetzung der durch die EU-Kommission geplanten Ziele in Ihrem Unternehmen? Kontaktieren Sie gerne Ihre:n persönliche:n Ansprechpartner:in oder wenden Sie sich direkt an unseren Experten Andreas Grabitz.

Quellen

[1] Europäische Kommission (2022): Proposal for a revision of EU legislation on Packaging and Packaging Waste
[2] Europäische Kommission (2022): Europäischer Grüner Deal: Verpackungsmüll reduzieren und CO2-Entnahmen zertifizieren