JavaScript is disabled. Please enable to continue!

Mobile search icon
Lebensmittel >> Food Testing News >> EU-Richtlinie zu Green Claims

EU-Richtlinie zu Green Claims

Sidebar Image

EU-Parlament nimmt Stellung zum Vorschlag der EU-Kommission

Mai 2024 (Update). Die Europäische Kommission hat am 22. März 2023 einen Vorschlag für eine Green Claims Verordnung vorgelegt. Diese soll Unternehmen dazu verpflichten, umweltbezogene Aussagen über ihre Produkte und Dienstleistungen besser zu belegen. Damit Unternehmen künftig umweltbezogene Aussagen verwenden dürfen, sollen anerkannte wissenschaftliche Standards und Zertifizierungen herangezogen werden. Das EU-Parlament hat den Vorschlag der EU-Kommission nun kommentiert.

Wir geben Ihnen einen Überblick über den Richtlinienentwurf der EU-Kommission, seine wichtigsten Ziele und die Änderungsvorschläge des EU-Parlaments.

Anlass des Entwurfs der EU-Richtlinie

Das wachsende Umweltbewusstsein der Verbrauchenden hat zu einer Zunahme von Produkten geführt, die als umweltfreundlich, nachhaltig oder "grün" vermarktet werden. Nicht alle Behauptungen sind jedoch wissenschaftlich belegt und das Fehlen einheitlicher Anforderungen in diesem Bereich hat zur Verwirrung und Skepsis der Konsumierenden beigetragen.

Als Reaktion auf diese wachsende Besorgnis hat die Europäische Kommission eine Richtlinie über die Begründung ausdrücklicher Umweltaussagen und die diesbezügliche Kommunikation (Richtlinie über Umweltaussagen), oder auch Green Claims Richtline genannt, vorgeschlagen. Der Entwurf wird als wichtiger Schritt zur Schaffung eines transparenteren und nachhaltigeren Marktes angesehen und soll einen klaren Rahmen für den Umgang mit umweltbezogenen Angaben geben, um nachhaltige Praktiken zu fördern und sicherzustellen, dass die Verbrauchenden nicht durch falsche Webeaussagen getäuscht werden.

Änderungsvorschläge des EU-Parlaments

Das EU-Parlament hat den Vorschlag der EU-Kommission kommentiert und insgesamt 821 Änderungen vorgeschlagen. Nach einem Bericht des Parlaments sind dies zum Beispiel:

  • Die Festlegung einer 30-tägigen First, innerhalb derer eine Prüfstelle umweltbezogene Aussagen überprüfen muss.
  • Eine Aufforderung an die Mitgliedsstaaten, sicherzustellen, dass Kosten für die Verifizierung und Zertifizierung sowohl die Komplexität der umweltbezogenen Aussage als auch die Größe des jeweiligen Unternehmens berücksichtigen.
  • Spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten soll die Kommission einen Bericht über die Verwendung von umweltbezogenen Aussagen auf Produkten vorlegen, die besonders gefährliche Chemikalien enthalten, wie z. B. krebserregende, hormonaktive oder reproduktionstoxische Stoffe. In diesem Bericht soll bewertet werden, ob solche Aussagen in diesen Fällen irreführend sind und ob ggf. weitere Beschränkungen erforderlich sind.

Eine Zusammenfassung sowie den ausführlichen Bericht des Parlaments finden Sie hier.

Der Europarat hat seinen Vorschlag bereits verabschiedet, so dass nach der Wahl des neuen EU-Parlaments im Juni dieses Jahres das Trilogverfahren beginnen kann. Ob das neue Parlament und die neu zu besetzende Kommission der Green Claims Richtlinie die gleiche Priorität einräumen oder ob nicht doch weitreichende Änderungen angestrebt werden, ist derzeit nicht absehbar.

Hauptziele des Verordnungsentwurfs

Die Hauptziele des Verordnungsentwurfs sind die Verbesserung der Transparenz, Glaubwürdigkeit und Kohärenz von umweltbezogenen Angaben.

Um die Transparenz der getroffenen Aussagen zu erhöhen, sollen künftig verpflichtende detaillierte Informationen zur Untermauerung von umweltbezogenen Angaben vorgelegt werden, damit Verbrauchende fundierte Entscheidungen treffen können. Dagegen soll die Praxis des "Greenwashing", bei der das umweltbezogene Engagement übertrieben oder falsch dargestellt wird, durch klare Vorgaben eingedämmt werden.

Standardisierte Kriterien sollen den Verbrauchenden genaue und glaubwürdige Informationen über die Umweltauswirkungen von Produkten und Dienstleistungen geben. Beispiele dafür sind Daten über den Lebenszyklus eines Produkts, seinen CO2-Fußabdruck und die Einhaltung bestimmter Nachhaltigkeitsstandards.

Einheitliche Symbole für nachhaltige Produkte

Um den Verbrauchenden darin zu unterstützen, umweltfreundliche Produkte schnell zu erkennen, führt der Richtlinienentwurf einheitliche Symbole ein. Diese Symbole belegen, dass ein Produkt bestimmte definierte Nachhaltigkeitskriterien erfüllt und bieten eine visuelle Orientierungshilfe bei der Suche nach umweltfreundlichen Optionen.

Verstärkte Kontrollmechanismen

Es wird erwartet, dass die finale Richtlinie einen Mechanismus zur Überprüfung und Zertifizierung umweltfreundlicher Angaben vorsieht. Unabhängige Audits oder anerkannte Umweltstandards sollen dazu beitragen, die Richtigkeit der umweltbezogenen Angaben zu gewährleisten. Die Nichteinhaltung könnte Sanktionen nach sich ziehen, wodurch die Wichtigkeit der Einhaltung der Richtlinie unterstrichen wird.

Haben sie Fragen?

Sie haben Fragen zum Entwurf der EU-Richtlinie über Umweltaussagen oder benötigen darüber hinaus weitere Informationen zu anderen Umweltverordnungen oder -richtlinien? Wenden Sie sich gerne an Ihre:n persönliche:n Ansprechpartner:in oder direkt an unseren Experten Andreas Grabitz.